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Buch über Barrierefreiheit im Netz

Jörg Morsbach
Jörg Morsbach
Foto: anatom5

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Jörg Morsbach
Foto: anatom5

DüSSELDORF (KOBINET)

DüSSELDORF (KOBINET) Jörg Morsbach von der Düsseldorfer Webagentur anatom5 hat ein aktuelles Buch über Barrierefreiheit im Internet veröffentlicht. Es ist unter dem Titel „Barrierefreies Internet – eine Anleitung für Redakteure und Entscheider" im Eigenverlag erschienen. Als Softcover gibt es das Buch in gedruckter Form beispielsweise über Amazon. Aber auch ein vollständig barrierefreies PDF-Dokument wird angeboten. Seit 2003 spielt das Thema Barrierefreie Informationstechnologie eine zentrale Rolle bei Morsbach. Der Webdesigner sieht dies als Brückenschlag in die Zeit, als er noch nicht Geschäftsführer von anatom5, sondern Zivildienstleistender in einer Schule für behinderte Menschen in seiner Geburtsstadt Solingen war.



Das Buch ist für alle, die Barrierefreiheit einkaufen oder langfristig als Redakteure umsetzen sollen, ein wichtiges Handwerkszeug. Vor allem im praktischen Teil finden sich 15 Jahre Erfahrung von anatom5. „Und gerade jetzt ist ein guter Zeitpunkt für dieses Buch, denn in den letzten zwei Jahren hat sich ja unglaublich viel getan“, schrieb Morsbach dem Berliner kobinet-Korrespondenten:

Mit der Europäischen Richtlinie 2102 wird ab Dezember 2018 die Anwendung der Europäischen Norm EN 301 549 für Barrierefreiheit verpflichtend. Die EN 301 549 wiederum wurde um Kriterien der WCAG 2.1 erweitert. Und wie wir alle wissen, die WCAG 2.0 ist die Mutter der BITV 2.0. Und die WCAG 2.1 enthält neue, zusätzliche Anforderungen, insbesondere für mobile Anwendungen und Apps. Das wissen die Wenigsten.

Ende August 2018 hat die europäische Normungsorganisation ETSI nun die neue EN 301 549 Version 2.1.2 veröffentlicht. Sie spezifiziert die Barrierefreiheits-Anforderungen, die gemäß EU-Richtlinie 2102 zukünftig auch öffentliche Stellen erfüllen müssen. Und zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit öffentlicher Websites hat der Deutsche Bundestag am 14. Juni 2018 zudem eine Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes beschlossen.

Nach aktuellem Stand müssen öffentliche Stellen zukünftig eine Erklärung zur Barrierefreiheit abgeben, in der unter anderem zu beschreiben ist, welche Teile eines Webangebotes nicht barrierefrei sind und warum dies so ist. Da kommt auf die Entscheider, Betreiber und Redakteure einiges zu. Nicht nur in Bezug auf die Dokumentation, sondern auch in Bezug auf die Umsetzung von Barrierefreiheit von PDF-Dokumenten.