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Virtuelle Denkwerkstatt fordert Konsequenzen aus Duisburger Gehaltsskandal

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WINSEN A. D. ALLER (KOBINET) Die virtuelle Denkwerkstatt, eine Allianz zukunftsorientierter Werkstattfachleute hat sich mit einem Schreiben an einige Abgeordnete und Fachleute im Bundesministerium für Arbeit und Soziales gewandt und dargelegt, dass der Gehaltsskandal einer deshalb vor kurzem entlassenen Geschäftsführerin einer großen Werkstatt in Duisburg in Nordrhein-Westfalen nicht als Ausrutscher bewertet werden kann, sondern als strukturbedingter Fehler im Werkstättensystem. Zudem zeigten Recherchen, dass ein solch extremes Beispiel doch nicht der Einzelfall sei, als der er dargestellt werde. Die Denkwerkstatt fordert daher reformpolitische Konsequenzen aus dem Duisburger Gehaltsskandal, wie Ulrich Scheibner von der virtuellen Denkwerkstatt mitteilte.

„Inzwischen hat sich die Sensationsberichterstattung der Medien über den unerhörten Vorgang bei den Duisburger Werkstätten für behinderte Menschen gelegt. Der ehemaligen Geschäftsführerin, Frau Roselyne Rogg, ist nach der öffentlichen Aufregung über ihr sich selbst gewährtes überzogenes Gehalt fristlos gekündigt worden. Sie hatte sich rd. die dreifache Gehaltshöhe genehmigt als in vergleichbaren Werkstätten üblich. Dafür wurden den leistungsberechtigten Beschäftigten aber nicht einmal 70 % der im Rheinland üblichen Arbeitsentgelte bezahlt. Die arbeitsrechtlichen Konsequenzen und die Ermittlungen der Justiz sind völlig berechtigt und notwendig. Allerdings ist die Sensationslust der Medien doppelmoralisch. Denn einerseits lassen sie die seit Jahrzehnten geführte Debatte über die verbreitete ‚Maßlosigkeit der Manager‘ (Bundespräsident a. D. Horst Köhler, 28.11.2007) bei deren Einkommen außeracht. Andererseits geht man den Systemfehlern und den Strukturen nicht auf den Grund, die ein so unethisches Verhalten von Werkstattverantwortlichen ermöglichen“, heißt es in dem Schreiben der virtuellen Denkwerkstatt an die Abgeordneten und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Es sei nicht das erste mal, dass Geschäftsführungen von Werkstätten eine ihrer Hauptpflichten vernachlässigen und – statt akzeptable Einkommen für die leistungsberechtigten Beschäftigten zu erwirtschaften –, sich selbst „großzügig“ bedienen. Bereits dem Vorgänger der in Duisburg entlassenen Geschäftsführerin werde Fehlverhalten unterstellt. „Und in den Medienarchiven sind seit Jahren erschreckend viele Entlassungen von Werkstattleitungen dokumentiert, denen ‚eine unzulässige Verquickung mit persönlichen Interessen‘ (Holsteiner Courier, 26.02.16) vorgeworfen wird. Diese Selbstbedienungsmentalität ist über das gesamte Bundesgebiet belegt (s. Lebenshilfe Landshut 2011). Von Vetternwirtschaft ist die Rede (s. Lebenshilfe Rhein-Lahn 2017) und immer wieder von ’strafrechtlich relevanten Vorwürfen‘ (s. Lebenshilfe Schenefeld 2018)“, heißt es weiter im Schreiben der Denkwerkstatt. „Wenn auch die Bewertung solch haarsträubender Vorgänge mit Begriffen wie ‚Sozialmafia‘ (Lebenshilfe Kleve 2014) oder ‚obszönes System‘ (WELT 2018) überzogen erscheint, ist die Kritik völlig berechtigt. Sie muß allerdings auch auf die politisch Verantwortlichen ausgedehnt werden. Das betrifft nicht nur die politischen Parteien und Repräsentanten, die – wie in Duisburg – in den Aufsichtsgremien der Werkstätten sitzen. Es betrifft ebenso die öffentlichen Kostenträger, die ihrer Kontrollpflicht nicht gerecht werden. Doch letztlich sind es die strukturellen und rechtlichen Verhältnisse, die den gesellschaftlichen Auftrag der Werkstätten und ihrer Leitungen konterkarieren. Das Deutsche Institut für Menschenrechte hebt hervor, daß ‚das System der Behindertenwerkstätten aus menschenrechtlicher Perspektive bedenklich‘ ist (DIMR 2016).“

Die virtuelle Denkwerkstatt erneuert deshalb ihre Forderung nach umfassender Transparenz der Werkstätten und verweist auf ihre Vorschläge, die sie u. a. der Sozialministerin von Rheinland-Pfalz, Sabine Bätzing-Lichtenthäler (SPD), am 14.08.2017 unterbreitet hatten. Wesentliche Kernforderungen waren:

„1. Die Publizitätspflicht muß für alle Werkstätten gelten, unabhängig von ihrer Rechtsform. Transparenz verlangt von den Werkstattträgern eine offene Kommunikation nach innen und außen und gegenüber allen Werkstattinteressierten.

2. Werkstatttransparenz heißt Förderung der Kommunikation mit und zwischen den beteiligten Personengruppen, insbesondere den Werkstattbeschäftigten und ihren Räten.

3. Transparenz und Publizität verlangen eine verständliche Darlegung der konzeptionellen, personellen und wirtschaftlichen Entwicklung der Werkstatt, ihres Jahresabschlusses und der Arbeitsentgelte („Werkstattlöhne“) gegenüber den Leistungsberechtigten, der Belegschaft, den Kostenträgern und der Öffentlichkeit.

4. Zur Transparenz gehört die Bereitstellung aller wesentlichen werkstattrelevanten Dokumente in einer adressatengerechten verständlichen Sprache, nicht zuletzt der in leichter Sprache zu erläuternde Jahresabschluß.“