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Massive Kritik zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur digitalen Barrierefreiheit

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Foto: Aktion Mensch e.V.

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MARBURG (KOBINET)

MARBURG (KOBINET) Die hessische Blinden- und Sehbehindertenverbände üben massive Kritik an Umsetzung der EU-Richtlinie zur digitalen Barrierefreiheit. Mit einem einfachen Experiment, sagen sie, können alle nachempfinden, wie blinde Menschen am PC arbeiten: Man schalten den Monitor aus, rühre Maus nicht an und navigiere mit der Tastatur und mithilfe einer Sprachausgabe durch eine Website. Das kann nur dann funktionieren, wenn die Website barrierefrei gestaltet ist – alle Informationen und Funktionen also so aufbereitet wurden, dass sie auch für nicht sehende Menschen wahrnehmbar, verständlich und bedienbar sind.



Werden diese Erfordernisse von Anfang an bedacht, ist die Erstellung barrierefreier Webauftritte kein großes Problem. Mit einer Richtlinie hat die Europäische Union 2016 alle öffentlichen Stellen der Mitgliedsländer zu digitaler Barrierefreiheit verpflichtet. Das bindet auch die Bundesländer, die bis zum 23. September 2018 entsprechende Regelungen hätten erlassen müssen. Hessen hat neben vielen anderen diese Frist verpasst. Nun liegt ein Gesetzentwurf von CDU und Bündnis 90/Die Grünen zur Novellierung des hessischen Behindertengleichstellungsgesetzes vor, der noch in dieser Legislaturperiode beschlossen werden soll.

Der Deutsche Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf, die Deutsche Blindenstudienanstalt und der Blinden- und Sehbehindertenbund Hessen haben am Montag, dem 15.Oktober in Frankfurt mit Sprecherinnen und Sprechern der im Landtag vertretenen Parteien über den Stand der Barrierefreiheit in Hessen diskutiert. Dabei wurde massive Kritik an dem Gesetzentwurf der Regierungskoalition laut. Alle Oppositionsparteien kritisierten den Verzicht auf eine mündliche Anhörung: nur dort sei es möglich, Fragen zu klären, die sich aus den Stellungnahmen der Selbsthilfeverbände ergeben. Zum ersten Mal organisiere nun die Opposition eine Anhörung in eigener Regie, die am 24. Oktober stattfinden wird.

Der Gesetzentwurf vermeide es, wesentliche Entscheidungen selber zu treffen, die stattdessen in eine nachträgliche Verordnung ausgelagert würden. Wenn aber ein Ministerium, welches das Thema Barrierefreiheit zwei Jahre lang verschlafen habe, Regelungen dazu per Verordnung erlassen dürfe, komme das nach Ansicht der hessischen Blinden- und Sehbehindertenverbände, einer Selbstentmündigung des Gesetzgebers gleich. Die Selbsthilfeverbände fordern eine verbindliche Einbeziehung der Kommunen in die Regelungen des Behindertengleichstellungsgesetzes.

Gerade auf kommunaler Ebene sind blinde und sehbehinderte Menschen von mangelnder Barrierefreiheit der Webseiten öffentlicher Stellen betroffen. Digitale Barrierefreiheit ist aber nicht nur für Bürgerinnen und Bürger wichtig – es geht auch um barrierefreie Arbeitsplätze in der öffentlichen Verwaltung. Bei der Beschäftigung behinderter Menschen hatte der öffentliche Dienst immer eine gewisse Vorbildfunktion, die es zu bewahren gelte.

Nötig ist vor allem eine Schulungsoffensive zu digitaler Barrierefreiheit. Es müssen Initiativen zur Bewusstseinsbildung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter öffentlicher Stellen ergriffen werden, denn nur wenn es gelingt, das Thema in die Köpfe zu bringen, kann sich nach Ansicht der Verbände etwas zum besseren ändern.