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DUISBURG (KOBINET)
DUISBURG (KOBINET) Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat großen Handlungsbedarf bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Nordrhein-Westfalen festgestellt. Das Institut konsultierte heute rund 20 behindertenpolitische Verbände aus dem bevölkerungreichsten deutschen Bundesland, insbesondere Selbsthilfeorganisationen. Die Berichte der Zivilgesellschaft, so Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention, zeigten in vielen Lebensbereichen Handlungsbedarf bei der Umsetzung der UN-Konvention.
„Die umfangreichen Berichte der Zivilgesellschaft haben aufgezeigt, dass es in vielen Lebensbereichen Handlungsbedarf bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Nordrhein-Westfalen gibt. Diesen Hinweisen gehen wir weiter nach und werden daraus konkrete Empfehlungen an staatliche Stellen in NRW ableiten“, erklärte Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention.
„Besonders im Schulbereich wurde großer Handlungsbedarf angezeigt. Über die Stellungnahmen der Verbände, darunter auch die Blinden- und Gehörlosenverbände sowie die der Menschen mit anderen Lernmöglichkeiten, wurde deutlich, dass noch viele politische Maßnahmen und Rahmenbedingungen nötig sind, um Inklusion im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention erfolgreich zu machen. Die UN-Konvention gibt klar den Auf- und Ausbau der inklusiven Schule vor und spricht sich gegen Segregation aus. An diese internationalen Vorgaben ist die neue Landesregierung gebunden. Deshalb wäre es nicht verantwortbar, sich auf dem Inklusions-Moratorium auszuruhen. Inklusion ist eine verbindliche politische Aufgabe, die Tat- und Gestaltungskraft braucht“, führte Susann Kroworsch, wissenschaftliche Mitarbeiterin der Monitoring-Stelle aus.
Das Institut wird die Erkenntnisse aus der Verbändekonsultation weiter bearbeiten, die Ergebnisse werden nach der Sommerpause veröffentlicht. Das Institut ist die Nationale Menschenrechtsinstitution Deutschlands nach den Vorgaben der Vereinten Nationen. Es ist mit dem Monitoring der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention betraut worden.




