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MüNCHEN (KOBINET)
MüNCHEN (KOBINET) Der Behindertenbeirats der Landeshauptstadt München hat anlässlich der Landtags- und Bezirkstagswahlen im Herbst dieses Jahres seine Forderungen veröffentlicht. Der Behindertenbeirats der Landeshauptstadt München konzentriert sich dabei in seinen Forderungen an den neuen Landtag neuen Punkte.
Die erste Forderung besteht darin, die Privatwirtschaft zur Barrierefreiheit zu verpflichten. Dementsprechend darf, so eine zweite Forderung, die bayerische Bauordnung in § 48 nicht verändert werden.
In einer dritten Forderung wird darauf orientiert, in welche Richtung das Betreuungsrecht weiter zu entwickeln wäre.
Viertens wird eine Selbstverpflichtung zu Inklusion an den Bayrischen Schulen und vor allem eine verbindliche Gesamtstrategie zur Umsetzung von Inklusion im bayerischen Schulwesen gefordert.
Die Forderung „Fünf“ besteht darin, die Wahlrechtsausschlüsse abzuschaffen.
Die weiteren Forderungen bestehen, sechstens darin, die Dolmetscherkosten für Gehörlose bei der Pflege von Angehörigen zu übernehmen, sowie, siebentens darin, die Gesetzliche Krankenversicherung auch für Beamtinnen und Beamte zu öffnen.
Achtens wird verlangt, den Entwurf des Bayerischen Psychisch Kranken Hilfe Gesetz (PsychKHG) zu überarbeiten. Den Öffentlichen Personennahverkehr barrierefrei zu machen, das ist die neunte Forderung des Behindertenbeirates.
Der gesamte Text dieser Forderungen anlässlich der Landtags- und Bezirkstagswahlen in Bayern können, einschließlich ihrer Übersetzungen in Leichte Sprache, unter diesem Link nachgelesen oder als PDF-Datei herunter geladen werden.




