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BERLIN (KOBINET)
BERLIN (KOBINET) In einer Presseinformation kritisieren der Ehrenvorsitzende des Allgemeinen Behindertenverbandes in Deutschland - ABiD, Dr. Ilja Seifert, und der Vorsitzende dieses Verbandes, Marcus Graubner, die Verrichtungsbezogenheit der aktuellen Pflegedebatte als Irrweg und verlangen ein auskömmliches Zeitbudget. Das würde, nach ihrem Verständnis, die häusliche Pflege, welche sie eigentlich eher unterstützende, begleitende und/oder anleitende Assistenz nennen möchten - erheblich stärken.
Solange Pflege als eine Ansammlung von „Verrichtungen“ missverstanden bleibt, wird es nach ihrer Erfahrung – aus der Perspektive derjenigen, die assistierende, begleitende und/oder anleitende Hilfe für ihr alltägliches DaSein benötigen – keine wirklichen Fortschritte geben. So wichtig bessere Arbeitsbedingungen – dazu zählt gute Entlohnung ebenso wie geregelte Arbeitszeit und Muße – für Pflegende sind: Ausgangs- und Zielpunkt politischen, verwaltungsmäßigen und fachlichen Handelns muss, so fordern Ilja Seifert und Marcus Graubner, die Lebensqualität der Menschen sein/werden, die auf diese Hilfe angewiesen sind. Insofern bleibt die Konzentration auf die Arbeitsbedingungen in Einrichtungen hinter den Erfordernissen der Zeit zurück.
Selbstverständlich unterstütze im Auftrag ihres Verbandes den – vorwiegend gewerkschaftlichen – Kampf. Aber weder sie persönlich noch der ABiD werden aufhören, eine wirkliche Hinwendung zu den Betroffenen zu verlangen. Mehr als 2/3 aller Pflegeleistungen, besser als begleitdende Assistenz bezeichnet – werden zu Hause erbracht. In den Familien und von Freundinnen und Freunden beziehungsweise Nachbarinnen und Nachbarn, vorwiegend von Frauen. Manchmal – und das zunehmend – von bezahlten Assistentinnen ud Assistenten. Hier zeigt sich am offensichtlichsten, dass Verrichtungsbezogenheit ein Irrweg ist. Es geht um Anwesenheit, ums DaSein. Es geht darum, im richtigen Moment die richtige/erforderliche Unterstützung geben zu können. Nicht umgekehrt.
Die Situation ist doch absurd. Man stelle sich nur einmal vor, dass einem (noch)nicht-pflegebedürftigen Menschen vorgeschrieben würde, dass sie/er jeden Tag von 11:00 – 11:12 Uhr auf die Toilette dürfe/müsse/könnte oder dass irgendein Sozial- oder Pflegedienst bestimmte, dass sie/er jede Woche nur einmal geduscht würde. Dass außerdem häufig die verabredete Zeit gar nicht eingehalten wird, so dass große und teilweise peinsame Wartezeiten entstehen, wäre hier zu betrachten.
„Wir müssen die Verrichtungs-Abrechnung über Bord werfen und (angemessene) Zeitbudgets als oberste Bewertungskriterien einführen,“ sagen Seifert und Graubner. Das schließt ein, so erklären sie, „dass es (gelegentlich große) Zeiträume gibt, in denen nichts „Abrechenbares“ geschieht. Da geht es eben um Anwesenheit. Auch nachts. Diese Zeit kann für Gespräche genutzt werden, sie kann aber auch der Erholung beider Seiten dienen. Solange diese Richtungsentscheidung noch nicht getroffen ist, gäbe es zwei Maßnahmen, die sofort umgesetzt werden könnten und den Familien unmittelbar helfen würden 1. Die Geldleistungen der Pflegeversicherung (SGB XI) auf das Niveau der Sachleistungen anheben. 2. Pflegenden Familienangehörigen, Freundinnen und Freunden oder Nachbarinnen und Nachbarn pro Jahr mindestens einen Rentenpunkt gutschreiben.“




