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BERLIN (KOBINET)
BERLIN (KOBINET) Die Teilnahme an Wahlen ist für viele Menschen mit Behinderungen ein wichtiges Element ihrer Selbstbestimmtheit und ihrer Teilhabe am politischen und gesellschaftlichen Leben. Zwar knüpfen die Wahlrechtsausschlüsse im § 13 Bundeswahlgesetz nicht am Merkmal einer Behinderung an, dennoch werden in der Folge überwiegend Menschen mit Behinderungen von Wahlen zum Deutschen Bundestag und zum Europaparlament ausgeschlossen. Dies soll nun per Gesetz verändert werden.
Die Reform des Betreuungsrechtes mit der Aufhebung des Vormundschaftsrechtes im Jahr 1992 sowie die Grundgesetzänderung mit der Ergänzung des Artikels 3 durch den Satz „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“ im Jahr 1994 in Verbindung mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) im Jahr 2009 und der dort in Artikel 29 formulierten Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben sowie der mit dem Bundesteilhabegesetz erfolgte Paradigmenwechsel machen eine Reform des Bundeswahlgesetzes notwendig. Der Deutsche Bundestag hat einen Gesetzentwurf veröffentlicht, der mehr Teilhabe im Wahlrecht sichern soll.
Dieser wurde als Drucksache unter der Nummer 19/3171 veröffentlicht und kann hier nachgelesen sowie als PDF-Datei herunter geladen werden




