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Mit 18 ins Altersheim abgeschoben?

Drei rote Ausrufezeichen
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Foto: ForseA e.V.

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FRANKFURT (KOBINET)

FRANKFURT (KOBINET) Die Magazinreihe „defacto“ des Hessischen Rundfunks berichtet morgen Abend von einem 18-jährigen jungen Mann, der nun nach einem Internat-Aufenthalt feststellen muss, dass er keinen Platz in einem Pflegeheim oder einer Wohngruppe findet. Es bleibt, so der Sender, nur das Seniorenheim oder die Berufsaufgabe seiner Mutter, in deren Obhut es sich dann begeben könnte.



Frankfurt (kobinet) Die Magazinreihe „defacto“ des Hessischen Rundfunks berichtet morgen Abend von einem 18-jährigen jungen Mann, der nun nach einem Internat-Aufenthalt feststellen muss, dass er keinen Platz in einem Pflegeheim oder einer Wohngruppe findet. Es bleibt, so der Sender, nur das Seniorenheim oder die Berufsaufgabe seiner Mutter, in deren Obhut es sich dann begeben könnte. Laut der Sendungsankündigung „fehlen in Deutschland etwa 4000 teilstationäre und rund 3400 Kurzzeitplätze für pflegebedürftige Menschen unter 60 Jahren. Einige leben daher in Altenheimen, viele werden zu Hause gepflegt. Dabei haben gerade jüngere Menschen ganz andere Ansprüche als ältere Pflegebedürftige.“

Es gibt Alternativen! Ein Kommentar von kobinet-Redakteur Gerhard Bartz

Hat der Hessische Rundfunk sein Gedächtnis oder den Kontakt zu seinem Archiv verloren? Seit mehr als dreißig Jahren wird in Deutschland neben der stationären Unterbringung und der Versorgung durch die Wohlfahrtskonzerne eine Alternative angeboten. Menschen mit Behinderung beschäftigen die Personen, die ihre Unterstützung leisten, als Arbeitgeber selbst. Das kann selbst dann funktionieren, wenn die kognitiven Fähigkeiten nicht so stark entwickelt sind. Denn die hierzu nötigen Kompetenzen können auch delegiert werden. Vermutlich funktioniert es nicht immer und oft nicht auf Anhieb. Aber einen Versuch ist es allemal wert, ehe die Mutter die Berufstätigkeit aufgibt oder der Mensch hinter Anstaltsmauern verschwindet.

Ein großes Hindernis bilden nach wie vor die Kostenträger. Noch immer gibt es dort Menschen, die sich einbilden, selbst entscheiden zu dürfen, was für andere Menschen zumutbar ist. Das Sozialgericht Fulda hat unlängst entschieden, dass es ein Heim eben im verhandelten Beispiel nicht ist. Prompt wurde das Urteil angefochten und sicher nicht vom betroffenen Menschen.

Es gibt tatsächlich Kostenträger, bei denen vor vielen Jahren die Zeit stehen geblieben ist. Die von der Behindertenrechtskonvention als Anregung sprechen und damit verkennen, dass diese in Deutschland geltendes Recht darstellt. Der Artikel 19 wird allgemein als unmittelbar anwendbar angesehen. Zu seiner Umsetzung bedarf es also keiner Änderung von Gesetzen. Zudem sind alle Sozialgesetze vor der Anwendung im Lichte der Behindertenrechtskonvention neu zu interpretieren.

Auch der Artikel 3 unserer Verfassung ist als Grundrecht zwingend heranzuziehen. Die Interpretation des Satzes „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ hat das Bundesverfassungsgericht längst interpretiert. Fachgerichte wie beispielsweise das Landessozialgericht Baden-Württemberg haben diese Interpretation noch konkretisiert: „Der Teilhabebedarf besteht im Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile; maßgebliche Vergleichsgruppe ist der nichtbehinderte und nicht sozialhilfebedürftige Mensch vergleichbaren Alters“ (Urteil vom 14.04.2016 Az.: L 7 SO 1119/10). Der 18-jährige Mann hat also alles Recht der Welt, inmitten unserer Gesellschaft zu leben!

Wenn wir also allen Menschen, die die Anstalten verlassen wollen, ein Leben in Freiheit und Selbstbestimmung ermöglichen, werden dort so viele Plätze frei werden, dass Menschen, die dort einziehen wollen, sich die Plätze aussuchen können. Und die Kostenträger – nicht nur in Hessen – täten gut daran, in ihren Häusern die Einhaltung der Gesetze und unserer Verfassung zu untersuchen. Gemessen daran dürften sich die allerorts diskutierten Verfehlungen im BAMF relativieren. Man müsste „nur“ die Gesellschaft dafür sensibilisieren, wie mit behinderten Menschen umgegangen wird. Und vielleicht sogar mit der eigenen Zukunft!