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Gebärdensprachdolmetscher – aber nicht auf die Bühne !

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UNBEKANNT (KOBINET)

UNBEKANNT (KOBINET) Seit Inkrafttreten des Behindertengleichstellungsgesetzes und der Kommunikationshilfeverordnung besteht auch in Deutschland für gehörlose Menschen der Anspruch auf einen Gebärdensprachdolmetschers bei  Behörden oder der Arbeit. Sie ist somit seit dem Jahr 2002 als vollwertige Sprache anerkannt. Davon lässt sich wohl aber die Jugendweihe in Sachsen-Anhalts Landeshauptstadt nicht beeindrucken. So berichtet die Tageszeitung "Volksstimme" davon, dass einer gehörlosen Familie bei einer Jugendweihefeier  in Magdeburg verwehrt wurde, dass sich die Gebärdensprachdolmetscherin gut sichtbar an der Bühne positioniert, um die Veranstaltung in Gebärdensprache zu übertragen.



Diese Information wurde durch die Tageszeitung „Volksstimme“ unter dem Titel „Gebärdensprache auf Bühne verboten“ als ausführlicher Artikel veröffentlicht und kann hier nachgelesen werden.

Die kobinet-Redaktion hat den Landesverband Sachsen-Anhalt der Interessenvereinigung Jugendweihe e.V. um seinen Standpunkt zu diesem Geschehen gebeten und wird diese Stellungnahme veröffentlichen, sobald sie vorliegt.