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Mehr Werkstattplätze in Nordrhein-Westfalen

Wappen von NRW
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Foto: Public Domain

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DüSSELDORF (KOBINET)

DüSSELDORF (KOBINET) In den nordrhein-westfälischen Werkstätten für behinderte Menschen stieg die Stellenzahl gegenüber dem Vorjahr um rund ein Prozent auf etwas mehr als 80.000. Das Land Nordrhein-Westfalen bezuschusst diese Arbeitsplätze jährlich mit rund fünf Millionen Euro. Die Zahl der Inklusionsbetriebe im bevölkerungsreichsten Bundesland lag nach Angaben der Landesregierung Ende 2017 bei knapp 300 Betrieben mit rund 8.000 Arbeitsplätzen für Schwerbehinderte. Darüber berichtete der WDR vor kurzem.



Dem WDR-Bericht zufolge profitieren arbeitslose Schwerbehinderte deutlich weniger von der guten Lage auf dem nordrhein-westfälischen Arbeitsmarkt als Beschäftigte ohne Behinderung. Das gehe aus einem am vergangenen Mittwoch vorgestellten Bericht der Landesregierung an den Arbeitsausschuss des Düsseldorfer Landtags hervor.

Link zum WDR-Bericht

Die Entwicklung der stetig steigenden Zahl der Werkstattplätze hat nach Ansicht des NETZWERK ARTIKEL 3 nichts mit dem zu tun, was der Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen der Vereinten Nationen Deutschland nach der ersten Staatenprüfung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in seinen abschließenden Bemerkungen über den ersten Staatenbericht Deutschlands 2015 ins Stammbuch geschrieben hat. Dort heißt es zum Thema Arbeit und Beschäftigung (Artikel 27) u.a.:

„49. Der Ausschuss ist besorgt über

(a) Segregation auf dem Arbeitsmarkt des Vertragsstaates;

(b) finanzielle Fehlanreize, die Menschen mit Behinderungen am Eintritt oder Übergang in den allgemeinen Arbeitsmarkt hindern;

(c) den Umstand, dass segregierte Werkstätten für behinderte Menschen weder auf den Übergang zum allgemeinen Arbeitsmarkt vorbereiten noch diesen Übergang fördern.

50. Der Ausschuss empfiehlt dem Vertragsstaat, durch entsprechende Vorschriften wirksam einen inklusiven, mit dem Übereinkommen in Einklang stehenden Arbeitsmarkt zu schaffen, durch

(a) die Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten an barrierefreien Arbeitsplätzen gemäß der Allgemeinen Bemerkung Nr. 2 (2014) des Ausschusses, insbesondere für Frauen mit Behinderungen;

(b) die schrittweise Abschaffung der Werkstätten für behinderte Menschen durch sofort durchsetzbare Ausstiegsstrategien und Zeitpläne sowie durch Anreize für die Beschäftigung bei öffentlichen und privaten Arbeitgebern im allgemeinen Arbeitsmarkt;

(c) die Sicherstellung, dass Menschen mit Behinderungen keine Minderung ihres sozialen Schutzes bzw. der Alterssicherung erfahren, die gegenwärtig an die Werkstätten für behinderte Menschen geknüpft sind;

(d) die Sammlung von Daten über die Barrierefreiheit von Arbeitsplätzen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.“

Link zu den Abschließenden Bemerkungen über den ersten Staatenbericht Deutschlands des Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen der Vereinten Nationen ab Seite 127 der Broschüre Deutschland auf dem Prüfstand vor dem UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen des NETZWERK ARTIKEL 3