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Ausgrenzung behinderter SchülerInnen Grenzen setzen

Bild vom Landesteilhabebeirat Bremen
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Foto: LBB Bremen

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Foto: LBB Bremen

BREMEN (KOBINET)

BREMEN (KOBINET) Auf seiner gestrigen Sitzung hat der Bremer Landesteilhabebeirat auch die Verwaltungsgerichtsklage des Bremer Gymnasiums Horn gegen die Senatorin für Bildung behandelt, mit der sich dieses versucht, dem Inklusionsprozess zu verweigern. Hierzu hat der Beirat einen Beschluss gefasst, der einstimmig bei einer Enthaltung verabschiedet wurde. Der Beirat fordert, dass der diskriminierenden Ausgrenzung behinderter Schülerinnen und Schüler Grenzen gesetzt werden müssen.



„Wir, die stimmberechtigten Mitglieder und Vertreterinnen und Vertreter behinderter Menschen und ihrer Angehörigen im Landesteilhabebeirat, haben mit großer Bestürzung und Befremden die Weigerung des Gymnasiums Horn zur Kenntnis nehmen müssen, Schülerinnen und Schüler mit dem sonderpädagogischen Förderbedarf Wahrnehmung und Entwicklung aufzunehmen und zu unterrichten. Diese Weigerung verletzt die Rechte behinderter Menschen aus der UN-Behindertenrechtskonvention und steht im Widerspruch zum Bremischen Schulgesetz, wonach alle Schulen dazu verpflichtet sind, sich zu inklusiven Schulen zu entwickeln. Die Entscheidung des Gymnasiums Horn ist eine diskriminierende Ausgrenzung behinderter Schülerinnen und Schüler“, heißt es in dem Beschluss.

Die Erfahrungen am Gymnasium Vegesack und dem Gymnasium Links der Weser belegten, dass die Unterrichtung von Schülerinnen und Schülern mit dem Förderbedarf Wahrnehmung und Entwicklung an Gymnasien mit ihrem gesetzlichen Auftrag vereinbar ist, in einem achtjährigen Bildungsgang zum Abitur zu führen. Der Landesteilhabebeirat fordert die Schulleitung daher auf, die gegen die Aufnahme von Schülerinnen und Schüler mit dem Förderbedarf Wahrnehmung und Entwicklung erhobene Klage vor dem Verwaltungsgericht zurückzunehmen, sich bereit zu erklären, auch Schülerinnen und Schüler mit dem genannten Förderbedarf aufzunehmen und sich mit dem Bildungsressort über die notwendigen Ressourcen sowie die erforderliche konzeptionelle Unterstützung zu verständigen, heißt es in einer Presseinformation des Landesteilhabebeirats Bremen.

Darüber hinaus werden die in der Bremischen Bürgerschaft vertretenen Fraktionen aufgefordert, bei ihren Verhandlungen über die Verlängerung des Bremer Schulkonsens auch Maßnahmen zu verabreden, welche die Inklusion im Sinne einer gleichberechtigen Teilhabe behinderter Schülerinnen und Schüler ausnahmslos für alle Schulen absichern und weiterentwickeln.

Der Vorsitzende des Landesteilhabebeirats, Dr. Joachim Steinbrück, erklärte zu diesem Beschluss: „Der Auftrag an Bremens Schulen aus dem Schulgesetz ist eindeutig: Sie müssen sich zu inklusiven Schulen entwickeln. Dies in Bezug auf Schülerinnen und Schüler mit dem Förderbedarf Wahrnehmung und Entwicklung in Frage zu stellen, ist ausgrenzend und diskriminierend. Ich bin gern bereit, das Gymnasium Horn darin zu unterstützen, die notwendige Ausstattung und konzeptionelle Unterstützung für die Unterrichtung der Schülerinnen und Schüler mit kognitiven Beeinträchtigungen zu bekommen. Die Weigerung, diese Schülerinnen und Schüler aufzunehmen, ist für mich hingegen nicht akzeptabel.“

Link zu einem Bericht in der Nordwest Zeitung NWZ Online mit dem Titel „Gymnasium klagt wegen Inklusion gegen Senatorin“

Link zur Presseinformation des Landesteilhabebeirats Bremen

Link zu einem Kommentar von Christian Füller in SPIEGEL ONLINE mit dem Titel „Gymnasium gegen Inklusion: Ungesundes Volksempfinden“

 

Hintergrund zum Landesteilhabebeirat

Gemäß Bürgerschaftsbeschluss wurde von Juli 2012 bis Oktober 2014 durch den Temporären Expertinnen- und Expertenkreis ein Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Land Bremen erarbeitet. Im Dezember 2014 hat der Senat der Freien Hansestadt Bremen den Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Land Bremen und die Einrichtung des Landesteilhabebeirats beschlossen. Nach dem Senatsbeschluss soll der Landesteilhabebeirat vor allem die Umsetzung der im Aktionsplan genannten Maßnahmen begleiten.

Im Landesaktionsplan sowie im Senatsbeschluss wurde festgelegt, dass sich der Teilhabebeirat aus Mitgliedern und Gästen zusammensetzt. Nach der in der konstituierenden Sitzung beschlossenen Geschäftsordnung, kommt der Teilhabebeirat mindestens drei Mal jährlich zusammen. Vorsitzender des Gremiums ist der Landesbehindertenbeauftragte. Die Geschäftsstelle des Beirats ist an der Dienststelle des Landesbehindertenbeauftragten angegliedert.

Der Landesteilhabebeirat setzt sich aus den folgenden Mitgliedern zusammen (nach §12 Absatz 4 BremBGG, die klageberechtigten Verbände): Landesverband der Gehörlosen Bremen e.V., Blinden- und Sehbehindertenverein Bremen e.V., SelbstBestimmt Leben e.V. Bremen, Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe behinderter Menschen Bremen e.V., Lebenshilfe Bremen e.V., Sozialverband Deutschland e.V. – Landesverband Bremen), die Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstatträte, der Landesverband der Psychiatrieerfahrenen, der Bundesverband Kleinwüchsiger Menschen und der Inklusionsbeirat Bremerhaven.

Darüber hinaus nehmen als ständige, beratende Mitglieder die Senatsressorts an den Sitzungen teil.