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BERLIN (KOBINET)
BERLIN (KOBINET) Das Budget für Arbeit oder (Irr)Wege aus der Werkstatt, so nannte der Rechtsanwalt Martin Theben seinen Beitrag, auf den kobinet heute hinweist. Der promovierete Jurist aus der Berliner Behindertenszene schrieb für das Diskussionsforum Rehabilitations- und Teilhaberecht über mögliche Chancen und Risiken des neu in Kraft getretenen Budgets für Arbeit nach § 61 SGB IX . Theben gibt einen Überblick über die Rechtsprechung zur bisherigen Gesetzeslage.
Auch vor der Verabschiedung des Bundesteilhabegesetzes existierten Vorschriften, die in begründeten Ausnahmefällen Menschen, die wegen Art und Schwere ihrer Behinderung nicht oder noch nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden können, den Bezug von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben außerhalb von anerkannten Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM) ermöglichten. Diese wurden von der Rechtsprechung jedoch eher restriktiv ausgelegt.
Das neue Budget für Arbeit bietet Menschen mit Behinderung, die Anspruch auf Leistungen in einer WfbM haben, nun die Möglichkeit einer Alternative auf dem ersten Arbeitsmarkt durch Lohnkostenzuschuss und Aufwendungen für Anleitung und Begleitung in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Voraussetzung ist dabei, dass die Betroffenen ein Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung erbringen können und dass ihnen ein konkretes Arbeitsangebot gemacht wird.




