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BERLIN (KOBINET) Im Koalitionsvertrag wurde eine Seiten direkt der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen gewidmet. Diese reichen von Initiativen zur Beschäftigung behinderter Menschen, über die Abschaffung des Wahlrechtsausschlusses und die langfristige Finanzierung der ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung, bis zur Barrierefreiheit. Darüber hinaus gibt es noch Passagen zum Sozialen Entschädigungsrecht und zur Pflege im Koalitionsvertrag. Im folgenden dokumentieren die kobinet-nachrichten die Formulierungen zur Teilhabe behinderter Menschen und zum Entschädigungsrecht im Koalitionsvertrag.
Ab Seite 94 geht es im mittlerweile veröffentlichten Koalitionsvertrag um die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Darin heißt es ab Zeile 4343:
2. Teilhabe von Menschen mit Behinderungen
Menschen mit Behinderungen haben einen Anspruch auf gleichberechtigte Teilhabe in allen Bereichen unserer Gesellschaft. Mit dem Bundesteilhabegesetz haben wir einen wichtigen Schritt zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention getan. Seine Umsetzung werden wir in den kommenden Jahren intensiv begleiten und gleichzeitig die Teilhabe weiter fördern.
Teilhabe an Arbeit
Wir prüfen die Einführung eines Budgets für Ausbildung. Wir wollen zudem die Assistierte Ausbildung um zwei Jahre verlängern und weiterentwickeln. Darüber hinaus wollen wir gemeinsam mit den Akteuren der Arbeitsmarktpolitik klären, wie Teilqualifizierungen einen Beitrag leisten können, auch Menschen mit Beeinträchtigungen, die als nicht ausbildungsfähig gelten, einen schrittweisen Einstieg in eine anerkannte Ausbildung nach § 66 Berufsbildungsgesetz (BBIG) oder § 42m Handwerksordnung (HwO) zu ermöglichen. Inklusionsbetriebe werden wir weiter fördern. Wir wollen die Werkstätten für behinderte Menschen unterstützen, ihr Profil entsprechend neuer Anforderungen weiterzuentwickeln und dem Wunsch der Menschen mit Behinderungen nach Selbstbestimmung Rechnung zu tragen.
Gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit werden wir die Ursachen der überdurchschnittlich hohen Arbeitslosigkeit von Menschen mit Behinderungen genau analysieren und passgenaue Unterstützungsangebote entwickeln. Wir wollen die Meldepflicht an die Arbeitsagenturen für offene Stellen im öffentlichen Dienst, die von einem Menschen mit Schwerbehinderung besetzt waren, wiedereinführen. Das betriebliche Eingliederungsmanagement wollen wir stärken. Für alle Menschen mit Behinderungen, ob im allgemeinen Arbeitsmarkt oder in Werkstätten beschäftigt, wollen wir den vollen Zugang zu medizinisch-beruflicher Rehabilitation verbessern. Wir sehen dabei insbesondere für Menschen mit psychischer Erkrankung einen Nachholbedarf.
Barrierefreiheit
Wir wollen behinderungsgerechten, barrierefreien Wohnungsbau und barrierefreie Mobilität fördern, damit Menschen mit Behinderungen eine Wahl haben, wo und wie sie leben wollen. Wir wollen darüber hinaus Initiativen zu mehr Barrierefreiheit in Städten und Gemeinden stärken. Wir wollen Anreize auch durch Förderprogramme zur Verbesserung der Barrierefreiheit in den Kommunen setzen (z. B. Einsatz leichter Sprache und Gebärdendolmetscher, mobile sanitäre Anlagen, barrierefreie Veranstaltungen). Im Rahmen der Weiterentwicklung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) werden wir prüfen, wie Private, die Dienstleistungen für die Allgemeinheit erbringen, angemessene Vorkehrungen umsetzen können. Ein erster Schritt wird den Gesundheitssektor betreffen.
Die Digitalisierung eröffnet neue Teilhabechancen insbesondere für sinnesbehinderte und mobilitätseingeschränkte Menschen. Hier wollen wir einen Schwerpunkt im Nationalen Aktionsplan setzen.
Wir werden darauf hinwirken, dass die Produzenten der Medien ihren Verpflichtungen nachkommen, zugängliche und barrierefreie Angebote in Film, Fernsehen und Print anzubieten. Dabei haben die öffentlichen Medien eine Vorbildfunktion.
Unabhängige Teilhabeberatung
Unabhängige Teilhabeberatung wollen wir durch eine Weiterführung der Finanzierung verlässlich schützen.
Politische Partizipation
Unser Ziel ist ein inklusives Wahlrecht für alle. Wir werden den Wahlrechtsausschluss von Menschen, die sich durch eine Vollbetreuung unterstützen lassen, beenden. Wir empfehlen dem Deutschen Bundestag, in seinen aktuellen Beratungen zu Änderungen am Wahlrecht, dieses Thema entsprechend umzusetzen.
Schutz vor Gewalt
Menschen mit Behinderungen werden besonders häufig Opfer von Gewalt in unterschiedlichster Form. Wir wollen die Aufklärung und Stärkung der Menschen fördern sowie Gewaltschutzkonzepte in Einrichtungen und eine Verbesserung der Unterbringungsmöglichkeiten nach Übergriffen, z. B. in barrierefreien oder mit speziell geschultem Personal besetzten Frauenhäusern.
Schnittstellenklärung eingeschränkte bzw. dauerhafte Erwerbsminderung
Die unterschiedliche Gewährung existenzsichernder Leistungen bei Menschen mit befristeter und dauerhafter Erwerbsminderung werden wir prüfen.
3. Reform des Sozialen Entschädigungsrechts
Wir wollen das Soziale Entschädigungsrecht (SER) reformieren. Dabei werden die Regelungen insbesondere an den Bedarfen der Opfer von Gewalttaten einschließlich der Opfer von Terrortaten ausgerichtet. Psychische Gewalt wird in den Gewaltbegriff einbezogen. Neue Leistungen der Sofort- bzw. Akuthilfen (u. a. Traumaambulanzen) werden schnell, niedrigschwellig und unbürokratisch zugänglich gemacht. Entschädigungszahlungen für Geschädigte und Hinterbliebene werden erhöht. Teilhabeleistungen werden künftig grundsätzlich ohne den Einsatz von Einkommen und Vermögen erbracht. Bei der Reform wird ein Bestandsschutz für die Kriegsopfer und ihre Angehörigen eingehalten.
Wir wollen Maßnahmen zur Verbesserung der Situation von Opfern des Terrors realisieren. Dazu wird ein/e Beauftragte/r der Bundesregierung für die Belange von Terroropfern benannt.
Im Zuge der SER-Reform soll auch die Situation der Opfer sexueller Gewalt verbessert werden.