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BERLIN (KOBINET)
BERLIN (KOBINET) Im Vorfeld der nun beginnenden Sondierungsgespräche zwischen CDU/CSU und SPD fordert die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) und das NETZWERK ARTIKEL 3 die VerhandlungspartnerInnen auf, sicherzustellen, dass niemand gegen seinen Willen in einem Heim leben muss und dass entsprechende Alternativen bereit gestellt werden, die ein Leben in der eigenen Wohnung und mitten in der Gemeinde ermöglichen. Allein in dieser Woche seien Dr. Sigrid Arnade und Ottmar Miles-Paul zwei Beispiele bekannt geworden, bei denen behinderte Menschen im Alter von 54 und 60 Jahren wegen der Verweigerung ambulanter Hilfen derzeit in Altenheimen leben müssen.
In der Diskussion um das Bundesteilhabegesetz wurde von den verantwortlichen Akteuren der Koalitionsparteien aus CDU/CSU und SPD immer wieder beschworen, dass die Befürchtungen von Zwangseinweisungen in Heime übertrieben wären und auch beim sogenannten Zwangspoolen versuchten die Koalitionäre immer wieder die geäußerten Befürchtungen für die Einschränkung der Selbstbestimmung behinderter Menschen abzuwiegeln. Während in der heißen Phase der Verabschiedung des Bundesteilhabegesetzes im Herbst 2016 der Druck auf Dirk Bergen aus Freiburg, in ein Heim zu ziehen, durch massiven politischen Druck und eine engagierte Berichterstattung der Medien abgewendet werden konnte, sind behinderte Menschen auch in anderen Bundesländern nach wie vor unter Druck, dass ihnen die nötigen Assistenzleistungen verwehrt werden und ihnen somit keine Alternative zu einem Leben in einem Heim bleibt.
„Die beiden aktuellen Beispiele haben zwar noch nichts direkt mit dem Bundesteilhabegesetz zu tun, da die entsprechenden Bestimmungen erst ab 1. Januar 2020 in Kraft treten und sich auf die bisherige schlechte Gesetzeslage beziehen. Sie machen aber den Geist deutlich, der die Gefahr von Menschenrechtsverletzungen quasi in sich birgt“, schildert Ottmar Miles-Paul vom NETZWERK ARTIKEL 3 die gegenwärtige Situation. Immer wieder würden behinderte Menschen, die auf Assistenz angewiesen sind, unter Druck gesetzt, so dass ihnen kaum eine Alternative zum Heim bleibt. „Ein aktuelles Beispiel aus Bayern, von dem ich diese Woche gehört habe, bestätigt unsere Befürchtungen leider eindeutig. Einem 54jährigen behinderten Mann wurden die Assistenzleistungen erst verweigert. Er schaffte es, dass ein Assistenzdienst in Vorleistung ging, während er vor Gericht sein Recht auf Assistenz durchsetzte. Nachdem dieses nun vom Gericht anerkannt wurde, legt die Stadt Widerspruch ein. Damit kommt nun der Assistenzdienst unter massiven Druck, so dass dieser die nötige Assistenz nicht weiter in Vorlage bereit stellen kann. Die Folge: der 54jährige Mann aus Bayern musste nun in ein 20 km entferntes Seniorenheim ziehen“, schildert Dr. Sigrid Arnade von der ISL die derzeitige Situation des Mannes aus Bayern.
Die ISL und das NETZWERK ARTIKEL 3 fordern einerseits von den Zuständigen, dass sie gerade im Lichte der UN-Behindertenrechtskonvention und des vor kurzem veröffentlichten General Comments zu Artikel 19 der Konvention sicherstellen, dass diesen Menschen schnell geholfen wird. Weiter fordern sie von der CDU/CSU und SPD, dass diese in ihren Sondierungsgesprächen und anschließend möglichen Koalitionsverhandlungen die nötigen Regelungen für die Verbesserung des Bundesteilhabegesetzes und zum Schutz vor einem Leben in einem Heim gegen den Willen der Betroffenen entsprechend verankern. Während einerseits die SPD in der letzten Legislaturperiode beklagt hatte, dass vieles von dem, was sie eigentlich erreichen möchte, vom Koalitionspartner so nicht mitgetragen werde, gelte es nun, bei den Verhandlungen ein stärkeres Gewicht für soziale Gerechtigkeit in die Waagschale zu werfen. Gerade von Andrea Nahles erwarte man sich hier ein besseres Standing. Von der CDU/CSU erwarten sich die ISL und das NETZWERK ARTIKEL 3, dass den vielen nett verpackten Worten nun konkrete Taten folgen, denn es könne nicht im Sinne einer christlich tief verankerten Partei sein, dass Menschen gegen ihren Willen in Heimen leben müssen. „Jedes Beispiel, wo dies der Fall ist, beschämt unseren Sozialstaat und ist eine eindeutige Menschenrechtsverletzung“, so Ottmar Miles-Paul.




