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Berlins behindertenpolitische Chance

Rotes Rathaus in Berlin
Rotes Rathaus in Berlin
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BERLIN (KOBINET)

BERLIN (KOBINET) Das Berliner Landesgleichberechtigungsgesetz soll 2018 novelliert werden. Ein erster Entwurf wurde schon vorgestellt. Die rot-rot-grüne Koalition könnte mit dem Gesetz Unternehmen zur Barrierefreiheit bei privatwirtschaftlichen Dienstleistungen und Produkten verpflichten. Als 2016 das Bundesgesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen reformiert wurde, hat die große Koalition aus CDU, CSU und SPD Regelungen zur Barrierefreiheit im privaten Sektor bewusst ausgespart.



Das Deutsche Institut für Menschenrechte kritisierte wie die Behindertenbewegung, dass es im privatwirtschaftlichen Bereich keine ausreichende rechtliche Verpflichtung zur Herstellung von Zugänglichkeit gibt. „Wir treten seit Jahrzehnten in punkto Barrierefreiheit auf der Stelle“, sagt Dominik Peter, der Vorsitzende des Berliner Behindertenverbandes. „Der Staat doktert hier und da etwas rum, ohne wirklich das Problem an der Wurzel zu packen.“

In der Dezember/Januar-Ausgabe der Berliner Behindertenzeitung plädiert Peter für eine Gesetzeslage, „bei der sichergestelt werden muss, dass bei Verstößen schadenersatzrechtliche Ansprüche bzw. Klagen möglich sind“. Nur so könnten mittelfristig Fortschritte erzielt werden. Einen Einstieg würde die anstehende Novellierung des Landesgleichberechtigungsgesetzes bieten. Das Land Berlin müsse endlich das Übel der Barrieren angehen, „anstatt sich weiter von der Wirtschaftslobby beeindrucken zu lassen“.

Barrierefreiheit ist schließlich Komfort für alle. Die Regierenden und die Abgeordneten sollten nun prüfen, ob und wie dies im neuen Landesgleichberechtigungsgesetz geregelt werden kann. Berlin hat die Chance, ein wichtiges Zeichen für eine moderne Behindertenpolitik zu setzen.