Menu Close
Hinweis: Dieser Beitrag wurde von der alten Website importiert und gegebenenfalls vorhandene Kommentare wurden nicht übernommen. Sie können den Original-Beitrag mitsamt der Kommentare in unserem Archiv einsehen: Link

Schutz vor Diskriminierung

Ulla Schmidt
Ulla Schmidt
Foto: Irina Tischer

1024w, https://kobinet-nachrichten.org/cdn-cgi/image/q=100,fit=scale-down,width=1152/https://kobinet-nachrichten.org/newscoop_images/5NQaXFbSOPEkzWU9mJ38VypuhRLn6jcDABZqtCd2i0Gr4vsHY7xfTgM1wIeo.jpg"/>
Ulla Schmidt
Foto: Irina Tischer

1152w, https://kobinet-nachrichten.org/cdn-cgi/image/q=100,fit=scale-down,width=1280/https://kobinet-nachrichten.org/newscoop_images/5NQaXFbSOPEkzWU9mJ38VypuhRLn6jcDABZqtCd2i0Gr4vsHY7xfTgM1wIeo.jpg"/>
Ulla Schmidt
Foto: Irina Tischer

1280w, https://kobinet-nachrichten.org/cdn-cgi/image/q=100,fit=scale-down,width=1536/https://kobinet-nachrichten.org/newscoop_images/5NQaXFbSOPEkzWU9mJ38VypuhRLn6jcDABZqtCd2i0Gr4vsHY7xfTgM1wIeo.jpg"/>
Ulla Schmidt
Foto: Irina Tischer

1536w, https://kobinet-nachrichten.org/cdn-cgi/image/q=100,fit=scale-down,width=1920/https://kobinet-nachrichten.org/newscoop_images/5NQaXFbSOPEkzWU9mJ38VypuhRLn6jcDABZqtCd2i0Gr4vsHY7xfTgM1wIeo.jpg"/>
Ulla Schmidt
Foto: Irina Tischer

1920w" sizes="(max-width: 1024px) 1024px, (max-width: 1152px) 1152px, (max-width: 1280px) 1280px, (max-width: 1536px) 1536px, (max-width: 1920px) 1920px" src="https://kobinet-nachrichten.org/newscoop_images/5NQaXFbSOPEkzWU9mJ38VypuhRLn6jcDABZqtCd2i0Gr4vsHY7xfTgM1wIeo.jpg"/>
Ulla Schmidt
Foto: Irina Tischer

BERLIN (KOBINET)

BERLIN (KOBINET) Der Schutz vor Diskriminierung muss auch in Deutschland besser werden, fordert heute die Lebenshilfe.  Der UN-Fachausschuss zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderung hat festgestellt, dass es in den Vertragsstaaten erhebliche Lücken bei der Umsetzung des Artikels 5 der UN-Behindertenrechtskonvention gibt. Dieser Artikel fordert Gleichberechtigung ein und wendet sich gegen Diskriminierung. „Auch in Deutschland besteht Nachholbedarf. Ein besserer Schutz vor Diskriminierung gehört daher unbedingt in den Koalitionsvertrag der zukünftigen Bundesregierung", erklärt die Bundesvorsitzende der Lebenshilfe, Ulla Schmidt, anlässlich des Welttages der Menschen mit Behinderung am 3. Dezember.



Menschen mit Behinderung werden immer noch am Arbeitsplatz, bei der Wohnungssuche, beim Arztbesuch oder aufgrund bestehender Barrieren im Einzelhandel, im Gaststätten- und im Unterhaltungsgewerbe diskriminiert.

Die Lebenshilfe fordert daher, neben öffentlichen Einrichtungen auch die Privatwirtschaft zur Barrierefreiheit zu verpflichten. Ein Verstoß dagegen muss als Diskriminierung geahndet werden. Gleiches gilt, wenn Hilfestellungen im konkreten Einzelfall verweigert werden. Findet sich etwa ein Mensch mit Behinderung beim Einkauf im Supermarkt nicht zurecht, darf ihm das Personal die Unterstützung nicht vorenthalten.

Außerdem plädiert die Lebenshilfe für ein Verbandsklagerecht. Verbände können dann stellvertretend für Menschen mit Behinderung gegen Benachteiligungen gerichtlich vorgehen. Schließlich hält die Lebenshilfe eine Verlängerung der Fristen für sinnvoll. Bislang muss man sich innerhalb von nur zwei Monaten entscheiden, ob man sich gegen eine Diskriminierung wehren will.

Diskriminierung in Deutschland