Menu Close
Hinweis: Dieser Beitrag wurde von der alten Website importiert und gegebenenfalls vorhandene Kommentare wurden nicht übernommen. Sie können den Original-Beitrag mitsamt der Kommentare in unserem Archiv einsehen: Link

Beratungsstelle zur Wohnraumförderung nimmt Arbeit auf

Paragraphen
Paragraphen
Foto: omp

1024w, https://kobinet-nachrichten.org/cdn-cgi/image/q=100,fit=scale-down,width=1152/https://kobinet-nachrichten.org/newscoop_images/GMSlXor3z0dtVymUv7O8h1cKpWs5ZNHTP2eY9QF4IuCgARwbaq6nfDLiBjkJ.jpg"/>
Paragraphen
Foto: omp

1152w, https://kobinet-nachrichten.org/cdn-cgi/image/q=100,fit=scale-down,width=1280/https://kobinet-nachrichten.org/newscoop_images/GMSlXor3z0dtVymUv7O8h1cKpWs5ZNHTP2eY9QF4IuCgARwbaq6nfDLiBjkJ.jpg"/>
Paragraphen
Foto: omp

1280w" sizes="(max-width: 1024px) 1024px, (max-width: 1152px) 1152px, (max-width: 1280px) 1280px" src="https://kobinet-nachrichten.org/newscoop_images/GMSlXor3z0dtVymUv7O8h1cKpWs5ZNHTP2eY9QF4IuCgARwbaq6nfDLiBjkJ.jpg"/>
Paragraphen
Foto: omp

UNBEKANNT (KOBINET) Die gemäß der Richtlinie zur Förderung von barrierefreien Wohnraum des Sächsischen Staatsministeriums des Inneren Beratungsstelle „Wohnraumförderung" nimmt, wie das Selbsthilfenetzwerk Sachsen berichtet, zum 1. Juli 2017 ihre Arbeit auf.

Die Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen ist vom Freistaat Sachsen dafür beauftragt worden und ist zuständig für Dresden, Landkreis Bautzen, Görlitz, Meißen und Sächsische Schweiz-Osterzgebirge. Grundlage ist das Landesprogramm „Wohnraumanpassung“, das ab 1. Juli 2017 in Kraft tritt.

Senioren und Menschen mit Behinderung können vom Freistaat Sachsen finanzielle Unterstützung beim Umbau ihrer Wohnung zu einem barrierefreien Zuhause erhalten. Der Antrag zur Förderung ist bei der Sächsischen Aufbaubank und bei der Beratungsstelle verfügbar.

Die Beratungsstelle „Wohnraumförderung“ hat zur Aufgabe vorab den Antrag zu prüfen und die Zuschussfähigkeit aufgrund der Mobilitätseinschränkung des Antragstellers zu bescheinigen. „Bitte bringen Sie nicht nur den Antrag ausgefüllt mit, sondern auch alle notwenigen Nachweise wie zum Beispiel Schwerbehindertenausweis, Wohnungsmietvertrag oder den Bescheid über die Zuerkennung von Pflegegraden“, empfiehlt der Leiter Thomas Naumann, Beratungsstelle „Wohnraumförderung“ allen Ratsuchenden und freut sich darauf, möglichst vielen helfen zu können.