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Neues Konzept für Budget für Arbeit in Niedersachsen

Cornelia Rundt
Cornelia Rundt
Foto: Sozialministerium Nds

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Foto: Sozialministerium Nds

HANNOVER (KOBINET) Zum 1. Juli startet in Niedersachsen das neue Konzept des „Budget für Arbeit“, damit mehr Menschen mit Behinderungen eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt bekommen. „Das ‚Budget für Arbeit‘ bietet mehr Menschen mit Behinderung, zum Beispiel Werkstattbeschäftigen, die großartige Chance, ein deutlich ausgeweitetes Spektrum bei der Wahl ihrer Beschäftigung zu nutzen“, so Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt.

Um mehr Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen, habe die niedersächsische Landesregierung das bestehende niedersächsische Konzept zum „Budget für Arbeit“ gemeinsam mit der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen, der Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten für behinderte Menschen, der Bundesagentur für Arbeit und den Kommunalen Spitzenverbänden weiterentwickelt. „Wir warten mit der Umsetzung aber nicht auf das Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetzes im Januar 2018, sondern handeln bereits jetzt. Auch werden wir über den gesetzlich vorgesehenen Leistungsrahmen hinausgehen, um Anreize zum Angebot geeigneter Arbeitsplätze zu geben“, so die Sozialministerin. „Arbeitgeber in Niedersachsen können aus Mitteln der Ausgleichsabgabe pro bewilligtem Budget für Arbeit an schwerbehinderte Menschen für die ersten zwei Jahre der Laufzeit ergänzend noch einen Zuschuss von monatlich 250 Euro erhalten.“ Voraussetzung ist, dass sie die gesetzliche Beschäftigungsquote bereits erfüllen.

„Inklusion bedeutet, eine vielfältige, barrierefreie und wertschätzende Gesellschaft zu gestalten, in der jeder Mensch mit seinen individuellen Fähigkeiten und Wünschen selbstbestimmt arbeiten und leben kann“, unterstützt Petra Wontorra, Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen, diesen Ansatz. „Ich möchte sowohl Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber wie auch potentielle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Unterstützungsbedarf bei Bewerbungs- und Einstellungsverfahren ermutigen, mehr zu wagen. Mit neuem Blick auf Arbeit und Unternehmen kann aktiv etwas gegen den zunehmenden Arbeitskräftemangel getan werden. Wie wichtig Mobilität auch im Bereich Arbeit ist, erfahre ich oft im Gespräch mit den betroffenen Menschen. Daher begrüße ich sehr, dass bei der Weiterentwicklung des Budget für Arbeit in Härtefällen auch die Fahrtkostenübernahme möglich wird.“

„Die Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten für behinderte Menschen begrüßt die Weiterentwicklung des bisherigen ‚Budget für Arbeit‘ in Niedersachsen und verbindet damit die Hoffnung, dass somit weitere Anreize geschaffen wurden, damit sich der Arbeitsmarkt und die öffentlichen Arbeitgeber mehr als bisher der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung schwerbehinderter Menschen öffnen“, so der Vorsitzende der Landesarbeitsgemeinschaft, Prof. Burghardt Zirpins. Bärbel Höltzen-Schoh, Vorsitzende der Geschäftsführung der Regionaldirektion Niedersachsen-Bremen der Bundesagentur für Arbeit, begrüßt die Initiative des Landes Niedersachsen ausdrücklich: „Die neue Regelung wird mehr behinderte Menschen als bisher ermutigen, den Weg zurück auf den allgemeinen Arbeitsmarkt einzuschlagen. Ich gehe davon aus, dass das ‚Budget für Arbeit‘ insbesondere für Menschen mit einer seelischen Behinderung, die nach der beruflichen Bildung nicht in einer Werkstatt für behinderte Menschen tätig sein wollen, eine Option darstellt. Niedersachsen ist damit der bundesweiten Regelung im Bundesteilhabegesetz einen Schritt voraus und bietet überdies auch Arbeitgebern einen zusätzlichen Anreiz.“

„Das ‚Budget für Arbeit‘ als Instrument der Eingliederungshilfe wurde bereits in mehreren Bundesländern, darunter auch in Niedersachsen, erprobt und aufgrund der guten Erfahrungen in das Bundesteilhabegesetz übernommen. Mit dem ‚Budget für Arbeit‘ wird für die Menschen mit wesentlicher Behinderung eine Alternative zur Beschäftigung in einer Werkstatt angeboten. Die Kommunen werden den Prozess der Umsetzung mitgestalten und aktiv begleiten“, betonte der Hauptgeschäftsführer vom Niedersächsischen Städtetag Heiger Scholz für die kommunalen Spitzenverbände. „Wir müssen das Potenzial nutzen. Behinderte Menschen am richtigen Arbeitsplatz eingesetzt, sind wertvolle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die ihre Arbeit motiviert und engagiert verrichten“, ergänzt Ministerin Rundt.

Die Sozialministerin kündigt weiter an: „Zusätzlich werden wir in einem Netzwerk auf Landesebene Strategien entwickeln, damit mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer das Budget für Arbeit in Anspruch nehmen können und das neue ‚Budget für Arbeit‘ intensiv begleiten und bewerben. Ziel muss sein, für Menschen mit Behinderungen eine weitere Alternative zur Beschäftigung in einer Werkstatt und damit den Zugang in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis zu ermöglichen.“

Hintergrund „Budget für Arbeit“

Menschen mit Behinderungen sollen die Möglichkeit haben, ihren Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen, die in einem inklusiven und für Menschen mit Behinderungen zugänglichen Arbeitsmarkt frei gewählt oder angenommen wird. Diese zentrale Forderung der UN-Behindertenrechtskonvention beschreibt nicht nur das Recht von Menschen mit Behinderung auf Arbeit, sondern spricht zugleich die staatliche Pflicht aus, durch geeignete Schritte die Verwirklichung dieses Rechts zu sichern und zu fördern.
Dieser Verpflichtung ist der Bundesgesetzgeber durch das Bundesteilhabegesetz nachgekommen, in dem er für Menschen mit Behinderungen zum 1. Januar 2018 unter anderem den Anspruch auf ein „Budget für Arbeit“ gesetzlich verankert hat.

Menschen mit Behinderungen, die Anspruch auf Leistungen im Arbeitsbereich einer Werkstatt haben und denen von einem Arbeitgeber ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis angeboten wird, erhalten mit Abschluss eines solchen Arbeitsvertrages ein „Budget für Arbeit“.

Das Budget umfasst:

– einen Lohnkostenzuschuss an Arbeitgeber zum Ausgleich der Leistungsminderung des Beschäftigten bis zur Höhe von 75 Prozent des regelmäßig gezahlten Arbeitsentgeltes und

–  die Aufwendungen für die wegen der Behinderung erforderliche Anleitung und Begleitung am Arbeitsplatz.