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Auswirkungen des Bundesteilhabegesetzes erörtert

Bild von der NITSA-Tagung in Berlin
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Foto: Jens Merkel

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Foto: Jens Merkel

BERLIN (KOBINET) Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) wurde im Dezember letzten Jahres mit den Stimmen der Regierungskoalition im Bundestag beschlossen. Auch im Bundesrat fand das Gesetz mit den Stimmen der CDU/CSU, SPD und den Grünen seine Mehrheit. Die daraus resultierenden Auswirkungen, insbesondere für AssistenznehmerInnen, wurden am 22. und 23. Juni bei der Bildungs- und Informationsveranstaltung des Netzwerk für Inklusion, Teilhabe, Selbstbestimmung und Assistenz (INITSA) mit hochkarätigen ReferentInnen in Berlin erörtert.

Nach dem Grußwort der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderungen, Verena Bentele, schilderte aus Sicht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) der Projektleiter der Arbeitsgruppe zum BTHG, Marc Nellen, die Grundzüge des Gesetzes und ließ dabei auch umstrittene Passagen nicht aus. Im Anschluss diskutierte Matthias Münning von der Bundesarbeitsgemeinschaft überörtlicher Sozialhilfeträger (BAGüS) die Vorschriften, die sich nun aus Sicht der Kostenträger aus dem Gesetz ergeben. Horst Frehe, Richter a.D. und Sprecher des Forums behinderter Juristinnen und Juristen, zeigte aus juristischer Sicht die Veränderungen und wies vor allem auf problematische Passagen hin. Nach den Vorträgen des ersten Tages wurde im Rahmen eines von Raul Krauthausen moderierten Workshops aktuelle Fragestellungen sowie mögliche Lösungsansätze erarbeitet. Ein wichtiges Thema war dabei die Umsetzung der unabhängigen Teilhabeberatung. Am Abend fand ein „get together“ statt, bei dem die TeilnehmerInnen die Gelegenheit hatten, sich im lockeren Gespräch kennen zu lernen und auszutauschen, beschreibt Dr. Klaus Mück vom NITSA-Vorstand den Tagungsverlauf.

„Am nächsten Tag referierte Barbara Vieweg von der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) mögliche Auswirkungen des Bundesteilhabegesetzes aus Sicht der Betroffenen. Hier wurde deutlich, dass viele Änderungen sich nachteilig für Betroffene auswirken können und sicherlich werden. Dieser negative Eindruck wurde durch die äußerst fachkundige Diskussion anhand der Gesetzespassagen durch Dr. Harry Fuchs bestätigt und verstärkt. Harry Fuchs begleitet den Gesetzgebungsprozess zur Behindertenpolitik seit vielen Jahren und hat in dieser Zeit immer wieder mit Stellungnahmen auf problematische Strukturen, Formulierungen und nötige Änderungen hingewiesen“, berichtet Dr. Klaus Mück. So sei zum Beispiel das weitreichende Ermessen durch fehlende Definition des Spielraums verfassungswidrig und widerspräche der UN-Behindertenrechtskonvention. Auch das sogenannte Wunsch- und Wahlrecht sei alles andere als eine Erfüllung der UN-Behindertenrechtskonvention, was ursprünglich auch als Ziel des BTHG angegeben worden war. Geradezu eine Täuschung sei die Erwähnung der Lebenslagen, die laut Gesetzeserläuterung auf der sogenannten ICF basiere, was aus dem Gesetzestext nicht hervorgehe, der lediglich die Überschriften, jedoch nicht deren Definition enthalte.

Der Vorstand von NITSA weist darauf hin, dass es eine Dokumentation zur Veranstaltung geben wird, die dann auf der Webseite des Vereins unter http://nitsa-ev.de/ veröffentlicht wird.