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CDU/CSU Konferenz zur Zukunft der Werkstätten

Uwe Schummer
Uwe Schummer
Foto: Lebenshilfe-NRW

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Foto: Lebenshilfe-NRW

BERLIN (KOBINET)

BERLIN (KOBINET) Die CDU/CSU-Fraktion hat am Montag eine Werkstatt-Konferenz veranstaltet. Rund 300 VertreterInnen von Werkstatträten, von Werkstattträgern sowie von Verbänden und Institutionen haben gemeinsam über die Zukunft der Arbeit in Werkstätten diskutiert.



Im Anschluss an die Konferenz erklärte der Beauftragte der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Uwe Schummer: „In Deutschland arbeiten über 300.000 Menschen in Werkstätten für behinderte Menschen. Nur wenige von ihnen schaffen den Sprung aus der Werkstatt auf den ersten Arbeitsmarkt. Für Menschen mit Behinderungen, die nach einer Alternative zu ihrer Arbeit in einer Werkstatt suchen, wird ab dem 1. Januar 2018 das ‚Budget für Arbeit‘ neue Möglichkeiten eröffnen. Ein Lohnkostenzuschuss für Arbeitgeber regulärer Betriebe, die Menschen mit Behinderungen einstellen, gehört zu den wesentlichen Anreizen. Jetzt müssen die Unternehmen auf dem ersten Arbeitsmarkt sowie die öffentliche Verwaltung diese Möglichkeiten wahrnehmen. Die Union steht hinter den Werkstätten als Ort der Teilhabe und Beschäftigung. Diese müssen sich jedoch noch stärker dafür einsetzen, den Wechsel der Beschäftigten in Betriebe des ersten Arbeitsmarktes zu fördern.

Dazu gehöre es, die Menschen in den Werkstätten so optimal wie möglich auszubilden. Das Pilot-Projekt „Via4all“ zeige, wie digitale Medien in der beruflichen Bildung und Weiterbildung in Werkstätten erfolgreich eingesetzt werden können. „Die Union sieht große Chancen für Menschen mit Behinderung, mit Hilfe der Digitalisierung Arbeitsprozesse individuell anzupassen und damit Inklusion zu fördern“, so Uwe Schummer.

Die Werkstatträte forderten auf der Konferenz, die Mitwirkungsrechte in der Werkstätten-Mitwirkungsverordnung klarer zu fassen. Für die Arbeit der Werkstatträte habe das Gesetz Verbesserungen gebracht, die aber noch weiterentwickelt werden müssten. Für die Unionsfraktion stehe fest, dass die Arbeit am Bundesteilhabegesetz in der nächsten Legislaturperiode fortgesetzt werden muss. Inklusion sei ein Prozess, der nur gemeinsam mit Menschen mit Behinderungen erfolgreich vorangetrieben werden könne.