Foto: TU Dresden
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DRESDEN (KOBINET)
DRESDEN (KOBINET) Als erste sächsische Hochschule hat die TU Dresden einen eigenen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention entwickelt und beschlossen. Damit bekennt sich die Universität zur Forderung der UN-Konvention nach einer gleichberechtigten Teilhabe aller Menschen am gesellschaftlichen Leben. Als strategisches Grundlagendokument ist der Aktionsplan ein Wegweiser und Handlungsleitfaden für alle Mitglieder der TU Dresden. Er enthält 57 konkrete Maßnahmen, die die Teilhabe von Studierenden und Beschäftigten mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen am Universitätsleben verbessern sollen.
„Mit dem Beschluss des Aktionsplanes durch das Rektorat haben wir als TU Dresden einen Meilenstein auf dem Weg zu einer inklusiven Universität erreicht“, sagt Prof. Antonio Hurtado, Prorektor für Universitätsentwicklung. „Er soll dazu beitragen, dass Inklusion als Prinzip in allen Lebensbereichen Einzug hält. Die Verwirklichung der Ziele stellt eine langfristige, gesamtuniversitäre Aufgabe dar.“
Seit 2015 wurde der Aktionsplan an der Stabsstelle Diversity Management entwickelt. Besonders wichtig dabei war die aktive Mitarbeit des Beirats Inklusion, in dem sich neben den gesetzlichen Beauftragten und Interessengruppen zahlreiche Akteure aus allen Bereichen der Universität engagieren: sowohl Beschäftigte aus Wissenschaft und Verwaltung als auch Studierende. Einige von ihnen leben selbst mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen und konnten so ihre Erfahrungen und Bedürfnisse aus erster Hand einbringen.
Der Aktionsplan umfasst 6 Handlungsfelder:
1. Bauliche Barrierefreiheit
2. Lehre und Forschung
3. Studium
4. Beschäftigung
5. Kommunikations- und Führungskultur
6. Qualitätsmanagement




