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BOCHUM (KOBINET)
BOCHUM (KOBINET) "Bitte werdet aktiv: Zwangsbehandlungen auf der Offenen und im "normalen" Krankenhaus verhindern". Mit diesem Aufruf hat sich der Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener (BPE) an die Öffentlichkeit gewandt, um gegen die Pläne der Bundesregierung für weitere Zwangsbehandlungen für Menschen, die Betreuung nutzen, zu protestieren.
„Die Bundesregierung plant die Zwangsbehandlung auszuweiten. Dafür soll die Zwangsbehandlung von der Zwangsunterbringung getrennt werden. Man nennt dies ‚entkoppeln‘. Bisher war völlig klar: Nur wer mit richterlicher Genehmigung zwangsweise in der Psychiatrie untergebracht ist (Geschlossene/Geschützte), der darf – nur in diesem Fall – zwangsbehandelt werden. Wer nicht zwangsweise untergebracht ist, der hat – bis jetzt – auch keine Zwangsbehandlung zu befürchten. Die Gesetzesänderung im Bürgerlichen Gesetzbuch eröffnet die Möglichkeit für mehr Zwangsbehandlungen: Wer sich freiwillig im Krankenhaus aufhält, der darf zwangsbehandelt werden! Auch wenn er das nicht möchte! Und zwar völlig ohne Unterbringung in der Psychiatrie“, heißt es zur Erklärung in dem Aufruf des BPE.
„An dieser Stelle kommt man auf den zufällig entdeckten Krebs zu sprechen. Dieser soll nach ärztlichem Dafürhalten sofort behandelt werden. Die Patientin will das aber nicht. In solch einer Konfliktsituation wird regelmäßig an dem Willen und der Einsichtsfähigkeit der Patientin gezweifelt. Sehr schnell wird eine Betreuung eingerichtet, falls sie nicht schon besteht. In der Regel folgt der Betreuer und der Richter den Entmündigungswünschen der Ärzte.“ Dies erklärte Dr. Martin Zinkler (Chefarzt psychiatr. Klinik Heidenheim) in der Anhörung des Rechtsausschusses am Mittwoch, 29.4.2017, berichtet der BPE. Niemand käme auf die Idee einen Patienten zu entmündigen/unter Betreuung zu stellen, wenn dieser der Krebstherapie zustimmt. Dann besteht ja kein Grund…
„Die mit dem neuen Gesetz bestehenden Möglichkeiten betreffen somatische Krankenhäuser und offene psychiatrische Stationen. Die Ausweitung der Zwangsbehandlung wollen wir nicht hinnehmen. Daher rufen wir alle Mitglieder und Freunde des Bundesverbands Psychiatrie-Erfahrener auf, sich an ihren örtlich zuständigen Bundestagsabgeordneten im Wahlkreis zu wenden. Im September sind Bundestagswahlen. Weise Deinen Abgeordneten auf dieses entwürdigende Gesetz hin und frage ihn oder sie, ob er/sie das wirklich möchte. Vielleicht kannst du ihm/ihr von eigenen Erfahrungen erzählen oder hast davon gehört wie es Menschen geht, die eine Zwangsbehandlung erlitten haben. Ein Anschreiben kann handschriftlich oder per Computer oder per E-Mail verfasst werden. Wichtig ist es, um einen Gesprächstermin zu bitten und diesen Termin innerhalb von wenigen Wochen telefonisch einzufordern“, schreibt der BPE in seinem Aufruf.
Link zu einem Brief der LIGA Selbstvertretung




