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Gemeinsame Erklärung zur Weiterentwicklung der Werkstätten

Cornelia Rundt
Cornelia Rundt
Foto: Sozialministerium Niedersachsen

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Foto: Sozialministerium Niedersachsen

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Cornelia Rundt
Foto: Sozialministerium Niedersachsen

HANNOVER (KOBINET)

HANNOVER (KOBINET) Etwa 32.000 Menschen mit Behinderungen sind in Niedersachen im Berufsbildungs- oder Arbeitsbereich in Werkstätten für behinderte Menschen beschäftigt. Niedersachsen will möglichst vielen von ihnen den Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt ermöglichen und will die Leistungsangebote der Werkstätten zu einer inklusiven beruflichen Bildung und Teilhabe am Arbeitsleben im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention sowie des Bundesteilhabegesetzes weiterentwickeln.



Daher haben letzte Woche Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt sowie Vertreterinnen und Vertreter der Landesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen, der Regionaldirektion Niedersachsen-Bremen der Bundesagentur für Arbeit und des Niedersächsischen Landkreistages die „Gemeinsame Erklärung zur Weiterentwicklung der Werkstätten für behinderte Menschen in Niedersachsen“ unterzeichnet. „Dies ist ein weiterer Schritt hin zu einer inklusiven beruflichen Bildung und Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit Behinderungen“, betonte die niedersächsische Sozialministerin Cornelia Rundt. „Damit sind wir dem Ziel, die UN-Behindertenrechtskonvention in Niedersachsen mit Leben zu füllen, wieder ein Stück näher gekommen.“

Um den Menschen mit Behinderungen ihren Weg in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu ebnen, bündeln die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner ihre Aktivitäten und ihre Möglichkeiten der Unterstützung, indem sie zum Beispiel fachliche Standards zur Werkstatt-Arbeit vereinbart haben. „Die Weiterqualifizierung der beruflichen Bildung durch gleiche Qualitätsstandards in den niedersächsischen Werkstätten für behinderte Menschen ist von enormer Bedeutung“, so Prof. Burghardt Zirpins, Vorsitzender der Landesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen. „Eine individuelle angepasste berufliche Bildung und Förderung für alle Personenkreise in der Werkstatt ist uns dabei wichtig“, so Zirpins weiter.

Die Werkstätten für behinderte Menschen wollen sich noch enger mit ortsansässigen Betrieben vernetzen. „Die Menschen mit Behinderung werden nun noch näher an den Arbeitsmarkt herangeführt. Davon profitieren sie ganz direkt: Alle, die den Berufsbildungsbereich der Werkstätten abschließen, erhalten darüber ein Zertifikat. Dieses Zertifikat ist ein Zeichen der Wertschätzung für die erworbenen Fähigkeiten und Kenntnisse – und für Arbeitgeber ein klarer Nachweis für die erreichten Qualifikationen“, erläuterte Bärbel Höltzen-Schoh, Vorsitzende der Regionaldirektion Niedersachsen-Bremen der Bundesagentur für Arbeit.

„Die Partner gewährleisten Rahmenbedingungen für eine Werkstattarbeit, die die unterschiedliche Leistungsfähigkeit und die persönlichen Entwicklungsmöglichkeiten jeder und jedes Einzelnen berücksichtigen“, erklärte Ministerin Rundt. Durch eine angemessene Förderung, Assistenz und Arbeit sollen die beruflichen Perspektiven, der soziale Status, das Selbstwertgefühl und damit die Lebensqualität der Menschen mit Behinderungen verbessert werden. Das individuelle Wunsch- und Wahlrecht ist dabei zu berücksichtigen.

„Wir müssen auf die sich verändernden Bedarfe durch Personenzentrierung, Inklusionsausrichtung und Sozialraumorientierung reagieren“, erläuterte Klaus Wiswe, Vizepräsident des Niedersächsischen Landkreistages. „Die Strukturverantwortung erfordert“, so Wiswe weiter, „dass der Wandel im System der Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit Behinderungen in einem fortlaufenden Anpassungsprozess gestaltet wird, damit auch zukünftig eine bedarfsgerechte Förderung der Menschen mit Behinderung erfolgt.“ Dazu wollen die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner der Erklärung neue Konzepte entwickeln und gemeinsam mit den weiteren Kooperationspartnern (Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Niedersächsisches Kultusministerium, Niedersächsischer Städtetag sowie Industrie- und Handelskammern, Landwirtschaftskammern und Handwerkskammern) in einem regelmäßigen Dialog Möglichkeiten der Weiterentwicklung erörtern.