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HAMBURG (KOBINET)
HAMBURG (KOBINET) Am 1. März verabschiedet die Hamburgische Bürgerschaft Neuerungen im Hamburgischen Blindengeldgesetz. Der Blinden- und Sehbehindertenverein Hamburg (BSVH) kritisiert in diesem Zusammenhang, dass die Gelegenheit einer Anpassung des Hamburgischen Blindengeldgesetzes nicht dazu genutzt wird, auch die Bedarfe sehbehinderter sowie taubblinder Menschen in der Gesetzgebung zu berücksichtigen.
„Taubblinde Menschen haben im Alltag einen höheren Hilfebedarf, der sich auch in den entsprechenden Leistungen wiederfinden muss. Das Blindengeld reicht nicht aus“, erklärt der Geschäftsführer des Blinden- und Sehbehindertenverbandes Hamburg Heiko Kunert. Wenn das Seh- und das Hörvermögen vollständig oder nahezu vollständig fehlen, kann die Einschränkung eines dieser Sinne nicht von einem anderen ausgeglichen werden. Das führt in allen Lebensbereichen zu einem erhöhten Unterstützungsbedarf. Ein Mensch, der Informationen weder visuell, noch akustisch erfassen kann, ist unweigerlich auf Assistenz angewiesen.
„Wir fordern ein vermindertes Blindengeld für hochgradig sehbehinderte sowie ein erhöhtes Blindengeld für taubblinde Menschen“, so Kunert.
Das Blindengeld von derzeit 519,35 € monatlich steht Hamburgerinnen und Hamburgern mit einem Sehrest von weniger als 2 Prozent zu. Aktuell erhalten knapp 2.600 Menschen den Nachteilsausgleich, welcher der Finanzierung behinderungsbedingter Mehrausgaben dient. Hierunter fallen unter anderem Kosten für Assistenz-Leistungen, blindenspezifische Hilfsmittel, Taxifahrten oder Blindenschrift-Bücher.
Doch auch hochgradig sehbehinderte Menschen benötigen Hilfsmittel, um weiterhin gleichberechtigt an der Gesellschaft teilhaben zu können. Hochgradig sehbehindert sind Betroffene, wenn sie auf dem besser sehenden Auge mit Brille weniger als 5 Prozent Sehvermögen haben. „Die erforderliche Hilfe, sei es zur Kommunikation, zur Mobilität oder zur hauswirtschaftlichen Versorgung, bedeutet einen erheblichen finanziellen Mehraufwand. Diesen müssen die Betroffenen auch aufbringen können“, macht Heiko Kunert deutlich. Sechs deutsche Bundesländer erkennen dies an und gewähren bereits entsprechende Nachteilsausgleiche für hochgradig sehbehinderte Menschen. Bei Anpassung des Hamburgische Blindengeldes ist der Bedarf außergewöhnlich Sehbehinderter nicht berücksichtigt. „Die Hamburgische Bürgerschaft verpasst die Gelegenheit, ein klares Zeichen für die Teilhabe von Menschen mit Seheinschränkung zu setzen“, so Kunert.
Die Veränderung des Hamburgischen Blindengeldgesetzes ist aufgrund des neuen Pflegestärkungsgesetzes notwendig, das am 1. Januar 2017 in Kraft trat. Hierbei wurden die Pflegestufen auf Pflegegrade umgestellt. Somit musste auch die Anrechnung von Pflegeleistungen auf das Blindengeld neu geregelt werden.




