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NRW qualifiziert Assistentinnen und Assistenten für taubblinde Menschen

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DüSSELDORF (KOBINET) Wie das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales von Nordrhein-Westfalen mitteilt, wird es die Anstrengungen bei der Qualifizierung von Assistentinnen und Assistenten für taubblinde Menschen weiter ausbauen.

Neben dem Recklinghäuser Taubblinden-Assistenz-Projekt unterstützt das Land NRW taubblinde Menschen auch durch das im vergangenen Jahr eingerichtete Kompetenzzentrum für Menschen mit Sinnesbehinderungen in Essen. Die bundesweit einmalige Anlaufstelle bietet blinden und gehörlosen sowie hochgradig sehbeeinträchtigten oder stark schwerhörigen Menschen, ihren Angehörigen und Interessenvertretungen aus ganz NRW Information, Beratung und Qualifizierung.

Die Qualifizierung der Taubblinden-Assistenz und das Kompetenzzentrum in Essen sind Teile der Landesinitiative „Eine Gesellschaft für alle – NRW inklusiv“. In Nordrhein-Westfalen leben rund 2,8 Millionen Menschen mit Behinderungen, davon 1,9 Millionen mit Schwerbehinderungen. Taubblinde Menschen haben daran nur einen kleinen Anteil, aufgrund ihrer doppelten Beeinträchtigung haben sie aber einen besonderen Unterstützungsbedarf. Eine offizielle Statistik über die Zahl taubblinder Menschen gibt es nicht, Schätzungen gehen von rund 1.900 Menschen in NRW mit einer schweren Sehbehinderung und einer schweren Hörbehinderung aus. Gleichzeitig Blindengeld und Gehörslosengeld beziehen in NRW rund 250 Personen.

Beim Taubblinden-Assistenz-Projekt des Gehörlosenzentrums Recklinghausen haben inzwischen sieben Durchgänge der Qualifizierung zum Taubblinden-Assistenten bzw. zur Taubblinden-Assistentin stattgefunden, die das NRW-Sozialministerium mit insgesamt rund 1,4 Millionen Euro finanziert hat. Ein Antrag zur Finanzierung eines achten Kurses steht kurz vor der Bewilligung.