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Gute Ansätze in Berlin, fehlende in Mecklenburg-Vorpommern

Deutsches Institut für Menschenrechte
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Foto: DIMR

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BERLIN (KOBINET) Anlässlich der jüngst beschlossenen Koalitionsverträge in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern veröffentlicht die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention eine Auswertung dazu, ob die beiden Koalitionsverträge der Umsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen in zentralen Aspekten Rechnung tragen.

Berlin: gute Ansätze
In Berlin plant die neue Landesregierung in einigen wichtigen Bereichen Maßnahmen zur Umsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen. Sie will demnach die Wahlrechtsausschlüsse im Landeswahlrecht aufheben, den Zugang für Menschen mit Behinderungen zur Gesundheitsversorgung fördern und Barrierefreiheit im öffentlichen Raum und im Personennahverkehr herstellen. Jedoch wäre aus Sicht der Monitoring-Stelle an einigen Stellen trotz guter Ansätze noch mehr Engagement für die Inklusion denkbar gewesen. Wünschenswert wären etwa stärkere Bemühungen um einen inklusiven Arbeitsmarkt und eine Strategie, um selbstbestimmtes Leben für Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf in einem inklusiven Gemeinwesen zu ermöglichen.

Mecklenburg-Vorpommern: kein angemessener Stellenwert für die UN-Behindertenrechtskonvention
Die Auswertung des Koalitionsvertrags in Mecklenburg-Vorpommern hat ergeben, dass der UN-Behindertenrechtskonvention dort kein angemessener Stellenwert eingeräumt wird. So kritisiert die Monitoring-Stelle unter anderem, dass das Erreichen von Inklusion in wesentlichen Lebensbereichen (Wohnen, Bildung, Arbeit) und die Barrierefreiheit im öffentlichen Personennahverkehr herzustellen keine erklärten Ziele sind. Auch die Überprüfung landesrechtlicher Regelungen hinsichtlich ihrer Vereinbarkeit mit der UN-Behindertenrechtskonvention wurde nicht als Vorhaben formuliert.

Link zur Auswertung: http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/monitoring-stelle-un-brk/monitoring/koalitionsvertraege/

Übersicht über Wahlrechtsausschlüsse von Menschen mit Behinderungen: http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/monitoring-stelle-un-brk/monitoring/wahlrecht/