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Stiftung Anerkennung und Hilfe

Verena Bentele
Verena Bentele
Foto: Irina Tischer

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Foto: Irina Tischer

BERLIN (KOBINET)

BERLIN (KOBINET) Die Stiftung Anerkennung und Hilfe hat zum 1. Januar 2017 ihre Arbeit aufgenommen. Verena Bentele, Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, sagte heute: „Nach vielen Monaten des Ringens bin ich erleichtert, dass die Betroffenen endlich Leistungen erhalten. Es freut mich sehr, dass die gezahlten Leistungen bei den Betroffenen ohne Abstriche ankommen sollen und damit zur freien Verwendung eingesetzt werden können.“



Mit der Stiftung soll ein Hilfesystem für Menschen geschaffen werden, die als Kinder und Jugendliche in der Zeit von 1949 bis 1975 (Bundesrepublik Deutschland) beziehungsweise von Oktober 1949 bis Oktober 1990 (DDR) in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder Psychiatrie untergebracht waren und bei denen heute noch eine Folgewirkung aufgrund des dort erlittenen Leids und Unrechts während der Unterbringung vorliegt.

Die Stiftung sieht neben einer individuellen Anerkennung des Erlebten durch persönliche Gespräche mit den Betroffenen und einer öffentlichen Anerkennung auch eine wissenschaftliche Aufarbeitung der damaligen Geschehnisse vor. Ferner sollen Betroffene, die heute noch unter Folgewirkungen leiden, eine einmalige pauschale Geldleistung von 9.000 Euro zur selbstbestimmten Verwendung erhalten.  Wer während seiner Unterbringung arbeiten musste, ohne dass dafür (ausreichende) Sozialversicherungsbeiträge entrichtet wurden, soll eine einmalige pauschale Rentenersatzleistung erhalten, bei einer Arbeitsdauer von bis zu zwei Jahren in Höhe von 3.000 Euro, bei längerer Arbeitsdauer in Höhe von 5.000 Euro.

Bund und Länder sind sich einig, dass die Unterstützungsleistungen bei Bezug von Sozialleistungen nach dem Zweiten Buch und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch nicht als Einkommen oder Vermögen zu berücksichtigen sind, also werden die Leistungen nicht auf diese angerechnet. Die materiellen Unterstützungsleistungen sollen auch nicht pfändbar sein.

Mehr auf www.stiftung-anerkennung-hilfe.de