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Foto: Gerhard Bartz
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HOLLENBACH (KOBINET) Unter diesen Titel veröffentlichte ForseA heute seinen traditionellen Jahresrück- und ausblick. ForseA beschränkt sich dabei auf das Bundesteilhabegesetz, das morgen in Kraft treten kann.
Hollenbach (kobinet) Unter diesen Titel veröffentlichte ForseA heute seinen traditionellen Jahresrück- und ausblick. ForseA beschränkt sich dabei auf das Bundesteilhabegesetz, das morgen in Kraft treten kann. ForseA schreibt: „Das Bundespräsidialamt hat mitgeteilt, dass der Bundespräsident das Gesetz unterschrieben hat. Dabei hatte er genug Beweise dafür, dass das Gesetz Verfassungsrechte behinderter Bürgerinnen und Bürger verletzt und auch die Behindertenrechtskonvention in den Hintergrund drängen kann. Zudem verstößt es gegen Artikel 4 der Konvention. Aber wenn Regierung und Parlament sich über alles hinwegsetzen, warum soll sich der Präsident noch darum kümmern?“ Wie ForseA weiter mitteilt, stellen die ersten Kostenträger die Leistungen ein und wollen zunächst nur noch unter Vorbehalt zahlen.