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UNBEKANNT (KOBINET) Die aktuelle Fassung des Bundesteilhabegesetzes ist nunmehr online verfügbar. Wie bereits berichtet, hat ForseA e.V. den Bundespräsidenten gebeten, das Gesetz so nicht zu unterzeichnen. Denn es wurden Befürchtungen laut, dass dieses Gesetz faktisch die Behindertenrechtskonvention neutralisieren könnte.

Die aktuelle Fassung des Bundesteilhabegesetzes ist nunmehr online verfügbar. Wie bereits berichtet, hat ForseA e.V. den Bundespräsidenten gebeten, das Gesetz so nicht zu unterzeichnen. Denn es wurden Befürchtungen laut, dass dieses Gesetz faktisch die Behindertenrechtskonvention neutralisieren könnte. Dies löste eine heftige Leserbriefdiskussion aus. Die Behindertenrechtskonvention wird selbstverständlich nicht außer Kraft gesetzt. Aber nach der juristischen Regel, dass neues Recht gleiches regelndes altes Recht interpretiert, wird die Behindertenrechtskonvention, die bislang von dieser Regelung profitierte, vom Bundesteilhabegesetz in den Hintergrund gedrängt. Denn beide Gesetze befassen sich umfassend mit dem Leben von Menschen mit Behinderungen. Und an vielen Punkten, die beide Gesetze beschreiben, wird sich das Bundesteilhabgesetz durchsetzen. Aus diesem Grund ist im Artikel 4 den Ländern untersagt, konventionswidrige Gesetze zu erlassen. Darauf bezieht sich ForseA neben dem Hinweis auf die Verfassungsverletzung im Brief an den Bundespräsidenten.