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MüNCHEN (KOBINET) Den VbA Selbstbestimmt Leben erreichte gestern ein Brief des Landtagsabgeordneten Joachim Unterländer, Vorsitzender und Sprecher des Ausschusses für Arbeit und Soziales im bayerischen Landtag. Darin wird ausgeführt, dass mit den bereits getroffenen Kompromissen zum Bundesteilhabegesetz kein Veto aus Bayern kommen wird.
Die vom bayerischen Ausschuss für Soziales eingebrachten Einwände, zum Beispiel „bei den Freibeträgen beim Vermögen und Arbeitseinkommen, sowie bei den Regelungen zum Wunsch- und Wahlrecht im Hinblick auf die Realisierung des Selbstbestimmungsrechts nicht nur bei den Leistungen der Eingliederungshilfe“ hätten bei Beratungen im Deutschen Bundestag und mit der Zustimmung der Bundesländer parteiübergreifend zu Verbesserungen geführt. Ein Veto würde dieses Ergebnis und die guten Bestrebungen diese Verbesserungen herbeizuführen gefährden.
„Es kommt nunmehr darauf an, dass im Falle der Zustimmung zum Gesetzentwurf durch Bundestag und Bundesrat im kommenden Jahr das Ausführungsgesetz zu den Sozialgesetzbüchern im Sinne der Ziele des Bundesteilhabegesetzes geändert werden muss“, schreibt Joachim Unterländer weiter. „Sie werden dabei von der Staatsregierung in den Dialogprozess, wie beim Gesetzgebungsverfahren auch, einbezogen. Wir werden dies ebenfalls entsprechend unterstützen.“
Somit steht fest, dass es nun am 16. Dezember im Bundesrat von bayerischer Seite kein Veto gegen das Bundesteilhabegesetz geben wird. Der VbA-Selbstbestimmt Leben bedauert diese Entscheidung. Die angesprochenen Verbesserungen reichen bei weitem nicht aus, um die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung zu garantieren und die UN-Behindertenrechtskonvention, insbesondere den Artikel 19, in deutsches Recht umzusetzen. Auch die Regelung bezüglich der Teilhabeleistungen für Menschen mit Behinderung, die ein Ehrenamt ausüben oder ausüben wollen, sieht der Münchner Verein sehr kritisch. Von einem Paradigmenwechsel Teilhabeleistungen aus der Fürsorge herauszunehmen könne überhaupt keine Rede sein. „Solange Menschen mit Behinderung, die ein Recht auf Leistungen haben, von Sachbearbeitern hinsichtlich ihres Vermögens, ihres Einkommens und von deren Ermessensräumen und Zumutbarkeitsklauseln frei beurteilt werden, so lange werden wir für ein anderes Bundesteilhabegesetz streiten und kämpfen“, meint Andreas Vega, Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes des VbA-Selbstbestimmt Leben.