Foto: Irina Tischer
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BERLIN (KOBINET)
BERLIN (KOBINET) Die Lebenshilfe sieht viele der vorgesehenen nachteiligen Regelungen durch die Änderungsanträge verbessert. „Die Änderungen der Koalition zeigen: Unsere Kampagne #TeilhabeStattAusgrenzung war erfolgreich – die Abgeordneten haben unsere Forderungen aufgenommen", so deren Bundesvorsitzende Ulla Schmidt, Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages.
„Es ist ein toller Erfolg für Menschen mit Behinderung, dass die Leistungen der Eingliederungshilfe und Pflegeversicherung weiterhin nebeneinander in Anspruch genommen werden können“, so Ulla Schmidt. Auch sei nun nicht mehr zu befürchten, dass Menschen die bisher Unterstützung durch Eingliederungshilfe erhalten haben, diese künftig verlieren. Vielmehr werde, wie von der Lebenshilfe gefordert, in den nächsten Jahren erst wissenschaftlich erforscht und dann modellhaft erprobt, wie der Personenkreis der Leistungsberechtigten künftig sinnvoll beschrieben werden kann.
Neben diesen positiven Veränderungen enthalten die neuen Gesetze auch Regelungen, die die Erwartungen der Lebenshilfe und anderer Behindertenverbände nicht erfüllen. „Leider ist es in den Beratungen zum Pflegestärkungsgesetz III nicht geglückt, den Bundesgesundheitsminister zu überzeugen, die pauschale Abgeltung von Pflegeversicherungsleistungen aufzuheben, sie wird aktuell sogar ausgeweitet. Diese Benachteiligung von Menschen mit Behinderung muss endlich beendet werden“, so Ulla Schmidt, „Da sich die Ausweitung erst 2020 auswirken wird, werden wir weiter dafür eintreten, dass Menschen unabhängig von ihrem Wohnort vollen Zugang zu Leistungen der Pflegeversicherung erhalten.“




