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Vorschriften bremsen Barrierefreiheit bei der Bahn

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POTSDAM (KOBINET)

POTSDAM (KOBINET) Trotz dem Neubau der Bahnsteige entlang der Strecke zwischen Berlin und Dresden sollen die neuen Bahnsteige verschiedene Höhen bekommen. Die Deutsche Bahn beruft sich dabei auf eine Festlegung in der Eisenbahn-Bau-und-Betriebsordnung, nach welcher Bahnsteighöhen in der Regel 75 cm betragen sollen.



Die Bahnhöfe in Baruth, Klasdorf-Glashütte, Golßen, Drahnsdorf und Walddrehna erhalten beim derzeit laufenden Neubau der Dresdner Bahn neue Bahnsteige. Wegen dieser Bauarbeiten ist die Eisenbahnstrecke von Berlin nach Dresden zwischen Wünsdorf-Waldstadt und Elsterwerda gesperrt. Der Berlin-Brandenburgische Bahnkundenverband begrüßt in diesem Zusammenhang die Tatsache, dass alle Bahnsteige mit einer Länge von 170 Metern neu gebaut werden. So können dort bei Bedarf auch Züge mit sechs Doppelstockwagen problemlos halten. 

Eine andere Bau-Entscheidung ist nicht nur dem Bahnkundenverband völlig unverständlich. Die Bahnsteige der fünf Stationen erhalten alle eine unterschiedliche Bahnsteighöhe ! Während die Wagenböden der Doppelstockzüge 55 cm hoch sind, sollen einige Bahnsteige wieder 76 cm hoch werden – 21 cm Höhenunterschied, die für manchen Rollstuhlfahrer oder gehbehinderten Fahrgast ohne Hilfe unüberbrückbar sind. 

In der Antwort auf eine Kleine Anfrage des CDU-Abgeordneten Rainer Genilke im Brandenburger Landtag beruft sich die Landesregierung auf die Aussage der DB AG, dass durch sie eine Bahnsteighöhe von 55 cm, wie vom Brandenburger Verkehrsministerium gefordert, nicht umgesetzt werden könne. Die für die Bahnsteighöhe maßgebliche Eisenbahn-Bau- und -Betriebsordnung spricht demnach im § 13 Absatz 1 davon, dass die Bahnsteighöhe in der Regel auf eine Höhe von 76 cm gelegt werden soll. Der Anpassung der neu gebauten Bahnsteighöhe an die Höhe der Wagenböden stünden somit dem „genehmigungsrechtliche Vorgaben“ durch das Eisenbahnbundesamt entgegen. 

Bis zum 31. Dezember 2021 müssen alle öffentlichen Verkehrsmittel vollständig barrierefrei erreichbar sein. Warum, so fragt der Deutsche Bahnkundenverband, werden Bauten, die mindestens 25 Jahre in Funktion sind, nicht nach den in Kürze geltenden Gesetzen gebaut ?