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Streit um zukünftige Kosten des Bundesteilhabegesetzes

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BERLIN (KOBINET)

BERLIN (KOBINET) Einem Bericht von Heute im Bundestag zufolge geht die Meinung zwischen der Bundesregierung und den Ländern dahingehend auseinander, ob das Bundesteilhabegesetz eine zusätzliche Kostendynamik auslösen wird. Während die Länder Kostensteigerungen befürchten, betont die Bundesregierung das Einsparpotential durch das neue Bundesteilhabegesetz.



Nach den Berechnungen der Bundesregierung zufolge werden die Kommunen und Länder ab dem Jahr 2021 entlastet. Dann sollen es 71 Millionen Euro sein, die die Träger der Kosten der Eingliederungshilfe dann weniger bezahlen sollen. 2035 soll das Einsparpotential dann bei jährlich 235 Millionen Euro liegen, heißt es in dem Bericht auf der Seite des Deutschen Bundestages.

Link zum vollständigen Bericht