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Festakt: Zehn Jahre Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

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BERLIN (KOBINET) Zehn Jahre nach Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) haben der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz, Heiko Maas, und die EU-Kommissarin für Justiz, Verbraucher und Gleichstellung, Věra Jourová, das Gesetz bei einem Festakt als bedeutenden Beitrag gegen Diskriminierung in Deutschland gewürdigt.

„In einer Gesellschaft, die immer vielfältiger wird, sichert nur die Gleichbehandlung den Zusammenhalt und den inneren Frieden. Das AGG hat mit dazu beigetragen, Deutschland weltoffen, modern und liberal zu machen. Die Bilanz nach 10 Jahren zeigt, dass das AGG wirkt – und zwar ohne, dass die Horrorvisionen mancher Kritiker Wirklichkeit geworden sind“, sagte Heiko Maas bei einem Festakt der Antidiskriminierungsstelle des Bundes zum zehnjährigen Bestehen des Gesetzes am Dienstag in Berlin. „Mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz wurde Deutschland ein Vorreiter in Sachen Antidiskriminierungsgesetzgebung. Vor zehn Jahren war das ein mutiger Schritt, mit dem man über die Mindestanforderungen der EU-Richtlinien hinausgegangen ist. Wir werden Deutschland in einer Führungsrolle brauchen, um auch weiterhin Grundrechte und Gleichbehandlung in Europa voranzubringen“, sagte Jourová.

„Es war ein Meilenstein, dass der Gesetzgeber beschlossen hat, ein Gesetz gegen Diskriminierung auf den Weg zu bringen“, sagte die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle, Christine Lüders. Die Verabschiedung des AGG habe „einen Kulturwandel eingeleitet“, ergänzte Lüders: „Diskriminierung im Arbeitsleben ist heute zwar nicht verschwunden, aber sie ist klar geächtet und wird zunehmend offen thematisiert.“

Lüders regte an, das Gesetz punktuell anzupassen, um den Opferschutz zu verbessern. Grundlage dafür sei die Evaluation des Gesetzes, die die Antidiskriminierungsstelle des Bundes kürzlich vorgestellt habe. „Wir müssen alles tun, um die Rechte der von Diskriminierung Betroffenen zu stärken. Da sehe ich noch Defizite“, sagte Lüders. Konkret schlug die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle vor, die Frist zu verlängern, in denen Betroffene Diskriminierung vor Gericht bringen müssen. Auch für ein Klagerecht für Verbände machte sich Lüders stark.

Behindertenverbände und die Bundesbehindertenbeauftragte Verena Bentele fordert, dass angemessene Vorkehrungen für private Anbieter von Dienstleistungen und Produkten zur Barrierefreiheit in der Reform des Geetzes mit aufgenommen werden. „Behinderte Menschen erleben die vielfältigen Barrieren nicht vorrangig in Bundesbehörden, sondern vor Ort, wo sie leben. Und dagegen haben wir bisher so gut wie keine Handhabe, um beispielsweise die Barrieren beim Bäcker, in den Kneipen, beim Kinobesuch oder beim Einkaufen abzubauen“, erklärte Dr. Sigrid Arnade, Geschäftsführerin der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL).

Nach einer Umfrage der Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat nahezu jede und jeder Dritte in den vergangenen zwei Jahren Diskriminierung erlebt. Seit 2006 haben sich mehr als 15 000 Menschen an das Beratungsteam der Antidiskriminierungsstelle gewandt. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz war am 18. August 2006 in Kraft getreten. Es hat zum Ziel, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen. Schwerpunkt ist der Schutz vor Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf, daneben sind im AGG aber auch Vorschriften zum Schutz vor Benachteiligung im Zivilrechtsverkehr verankert. www.antidiskriminierungsstelle.de