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Aktions-Bilanz des Blinden- und Sehbehindertenverbandes

Renate Reymann
Renate Reymann
Foto: DBSV

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Renate Reymann
Foto: DBSV

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Renate Reymann
Foto: DBSV

BERLIN (KOBINET) Für den Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) ist es nicht alltäglich, mit spektakulären Aktionen auf politische Mißstände aufmerksam zu machen. Umso spannender war heute die Aktion zum Bundesteilhabegesetz in der Spree. Daher veröffentlichen die kobinet-nachrichten die Bilanz des Verbandes in seinem Newsletter dbsv-direkt, der sich auch auf das vor der Aktion durchgeführte parlamentarische Frühstück bezieht.

„Blinde gehen baden“: Unter diesem Motto sind heute Vormittag 30 blinde und sehbehinderte Menschen mit Begleitern in die Spree gestiegen. Direkt gegenüber vom Reichstagsgebäude haben sie ihren Protest gegen das Bundesteilhabegesetz zum Ausdruck gebracht. Gelbe Badekappen mit drei schwarzen Punkten und ein großes Schild mit der Aufschrift „Teilhabe“ haben die Botschaft der schwimmenden Demonstranten unterstrichen: Die Teilhabe blinder und sehbehinderter Menschen darf mit dem neuen Gesetz nicht untergehen.

Zu der Aktion, für die der Schiffsverkehr eine halbe Stunde lang unterbrochen wurde, hatte der DBSV aufgerufen. Anlass ist der Beginn des parlamentarischen Verfahrens für das Bundesteilhabegesetz. Morgen wird das Gesetz in erster Lesung im Deutschen Bundestag, übermorgen im Bundesrat beraten. Vom Spreeufer aus wurden die Badenden von rund 100 Unterstützern begleitet. Zahlreich vertreten war auch die Presse. ARD, ZDF, rbb und mdr waren mit Kamerateams vor Ort, außerdem die Nachrichtenagentur dpa, Inforadio, die BILD sowie Fotografen von elf Bildagenturen.

Parlamentarisches Frühstück über den Dächern von Berlin

Öffentlicher Protest ist das eine, fachlicher Dialog das andere. Deshalb hat der DBSV vor dem Bad in der Spree zum Parlamentarischen Frühstück eingeladen. Zu Gast waren Mitglieder des Bundestages, darunter die behindertenpolitischen Sprecher der vier Bundestagsfraktionen, Referenten und Mitarbeiter verschiedener Bundesministerien und Ländervertretungen. Im Dachgarten-Restaurant des Deutschen Bundestages, auf der Höhe der Reichstagskuppel, haben Vertreter des DBSV ihren politischen Gästen vermittelt, was sich an dem vorliegenden Regierungsentwurf dringend ändern muss:

1. Die Verbesserungen bei den Einkommens- und Vermögensgrenzen der Eingliederungshilfe müssen auch für die Blindenhilfe gelten.

2. Der Zugang zu Leistungen der Eingliederungshilfe darf nicht erschwert werden. Dies gilt insbesondere für sehbehinderte Menschen, die nach dem jetzigen Entwurf als „nicht behindert genug“ aussortiert werden.

3. Behinderte Menschen müssen die gleichen Bildungschancen haben wie nicht behinderte Menschen. Sie haben ein Recht darauf, ihre Bildungs- und Berufsbiografien nach den eigenen Wünschen und Fähigkeiten zu gestalten.

4. Im Rahmen der unabhängigen Teilhabeberatung müssen barrierefreie und spezialisierte Beratungsstellen für blinde und sehbehinderte sowie taubblinde Menschen geschaffen werden.

Um nicht nur über Paragrafen zu sprechen, hat der DBSV Menschen eingeladen, die durch das Bundesteilhabegesetz benachteiligt werden würden. Die 19-jährige Luisa Imhof wird in diesem Wintersemester ihr Medizinstudium aufnehmen. Die Anträge für eine Tafelkamera und ein Spezialmikroskop laufen und sie kann damit rechnen, dass sie positiv beschieden werden. Mit dem neuen Gesetz jedoch könnte sie sich ihren Berufswunsch nicht erfüllen, weil sie als Sehbehinderte keinen Zugang mehr zur Eingliederungshilfe hätte. Andreas Leutloff aus Sachsen-Anhalt ist Blindengeldempfänger und wäre als Minijobber auch blindenhilfeberechtigt, wenn er nicht verheiratet wäre, denn das niedrige Einkommen seiner Frau wird mit herangezogen. Während behinderte Menschen künftig von gelockerten Vermögens- und Einkommensgrenzen bei der Eingliederungshilfe profitieren sollen, bleiben blinde Menschen außen vor, weil die Blindenhilfe an die Sozialhilfe gekoppelt bleiben soll.

Fazit der DBSV-Präsidentin

Als alle Schwimmer wieder an Land waren, zeigte sich DBSV-Präsidentin Renate Reymann überaus zufrieden mit dem Tag. „Es ist uns gelungen, unsere Forderungen klar und deutlich in die Politik und Öffentlichkeit zu tragen. Damit sind wir aber noch lange nicht am Ende. In den letzten zwei Jahren haben wir kiloweise Papier produziert, um unsere Anforderungen zu formulieren und zu Entwürfen Stellung zu beziehen. Im parlamentarischen Verfahren müssen wir jetzt auch andere Saiten aufziehen, damit blinde und sehbehinderte Menschen am Ende nicht zu den Verlierern des Bundesteilhabegesetzes werden.“

Sendehinweis:

Über die DBSV-Aktion zum Bundesteilhabegesetz wird heute Abend zwischen 21.45  und 22.15 Uhr in der Sendung rbb AKTUELL im rbb Fernsehen berichtet. Zu Gast im Studio ist Christiane Möller, Rechtsreferentin des DBSV. Wollen Sie mehr wissen über die Forderungen des DBSV zum Bundesteilhabegesetz? Dann informieren Sie sich im Internet unter http://bthg.dbsv.org. Hier finden Sie auch Fotos von der heutigen Badeaktion.

Mehr Protest am Brandenburger Tor

Das Bundesteilhabegesetz stößt quer durch alle Behinderungsgruppen auf massive Kritik. Unter dem Motto „We are watching you“ findet morgen ab 10 Uhr vor dem Brandenburger Tor eine Kundgebung statt. „Ability Watch“, ein Zusammenschluss behinderter Menschen, die sich für gleichberechtigte Teilhabe, Selbstbestimmung und Barrierefreiheit stark machen, überträgt die erste Lesung des Bundesteilhabegesetzes im Deutschen Bundestag auf einer Großleinwand. Dabei inszenieren behinderte Menschen ihre zwangsweise Umsiedlung in Behindertenheime, indem sie Umzugskisten packen und in Lkws verladen.