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Vor Diskriminierung besser schützen

Käfig-Aktion vor dem Berliner Hauptbahnhof am 28. Juni 2016
Käfig-Aktion vor dem Berliner Hauptbahnhof am 28. Juni 2016
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Käfig-Aktion vor dem Berliner Hauptbahnhof am 28. Juni 2016
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Käfig-Aktion vor dem Berliner Hauptbahnhof am 28. Juni 2016
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Käfig-Aktion vor dem Berliner Hauptbahnhof am 28. Juni 2016
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Käfig-Aktion vor dem Berliner Hauptbahnhof am 28. Juni 2016
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Käfig-Aktion vor dem Berliner Hauptbahnhof am 28. Juni 2016
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Käfig-Aktion vor dem Berliner Hauptbahnhof am 28. Juni 2016
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Käfig-Aktion vor dem Berliner Hauptbahnhof am 28. Juni 2016
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Käfig-Aktion vor dem Berliner Hauptbahnhof am 28. Juni 2016
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BERLIN (KOBINET) Am 18. August 2006 ist das erste eigenständige deutsche Antidskriminierungsgesetz in Kraft getreten. Zehn Jahre danach fühlen sich behinderte Menschen noch zu oft wie in einem Käfig und kritisieren immer wieder alltägliche Diskriminierung ohne Folgen, wie bei der Protestaktion für Selbstbestimmung und gesellschaftliche Teilhabe am 28. Juni in Berlin. Zum 10-jährigen Bestehen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) hat die Antidiskriminierungsstelle des Bundes eine Reform dieses Gesetzes angemahnt. Die Grünen im Bundestag legen nach der Sommerpause einen Antrag vor, weil das AGG nach zehn Jahren dringend verbessert werden muss. 

„Zehn Jahre nach dem In-Kraft-Treten des AGG ist eine Reform überfällig. Das AGG war eine späte Frucht von Rot-Grün, wenn auch von Schwarz-Rot gleichsam notariell und leicht verwässert ins Bundesgesetzblatt geschrieben“, so eine Pressemitteilung der Grünen. Nach zehn Jahren sei eine Verbesserung des Schutzes von Diskriminierungsopfern dringend notwendig. Die von der Wirtschaft befürchtete Klagewelle sei erwartungsgemäß ausgeblieben. Die Vergangenheit habe gezeigt, dass nicht das AGG, sondern Diskriminierung der Wirtschaft schadet.

Arbeitgeberverband lehnt ab

„Der Schutz vor Benachteiligungen muss effektiver werden“, hatte Christine Lüders, die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle, in dieser Woche vor der Bundespressekonferenz in Berlin betont und viel Beachtung in den Medien gefunden. Zugleich gab es wiederum Kritik vom Arbeitgeberverband. Der BDA ist gegen eine weitere Regulierung. Präsident Ingo Kramer meint, dass Vielfalt und Toleranz das Betriebsklima und die Arbeitsweise der Beschäftigten positiv beeinflussten und deshalb im Sinne der Arbeitgeber seien, sie ließen sich aber nicht gesetzlich verordnen … Angekettet am Reichstagsufer in Berlin haben in der Nacht vor Verabschiedung des reformierten Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) durch den Bundestag betroffene Aktivisten mit verschiedenenen Behinderungen vergeblich gefordert, dass Unternehmen der Privatwirtschaft im Gesetz zur Barrierefreiheit verpflichtet werden.

Barrierefreiheit stärken

Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderung hat sich in Deutschland vielerorts noch nicht durchgesetzt, so die von der Antidiskriminierungsstelle beauftragte unabhängige Evaluierung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG): Dabei ist das Land durch die UN-Behindertenrechtskonvention dazu verpflichtet, „angemessene Vorkehrungen“ im Arbeitsleben und im privatrechtlichen Bereich zu treffen. Die Evaluation empfiehlt, im AGG klarzustellen, dass es eine verbotene Diskriminierung darstellt, wenn Menschen mit Behinderung diese angemessenen Vorkehrungen versagt werden. Damit wäre es im Einzelfall vor Gericht einklagbar, wenn Maßnahmen zur Überwindung von Barrieren für Menschen mit Behinderungen unterlassen werden.