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Wahlhilfebroschüre für Niedersachsen in Leichter Sprache

Wappen Niedersachsen
Wappen Niedersachsen
Foto: Public Domain

HANNOVER (KOBINET) Bürger informieren, Bürger mitnehmen, Bürger zur Mitentscheidung ermutigen – mit diesen Zielen haben sich erneut die SoVD-Jugend, der Behinderten-Sportverband Niedersachsen (BSN) und die Volkshochschule (VHS) politisch eingebracht und im Vorfeld zur niedersächsischen Kommunalwahl am 11. September 2016 unter dem Motto: "Wie man wählt" eine Neuauflage der Originalbroschüre vorgelegt.

Beim Blinden- und Sehbehindertenverband Niedersachsen gibt es die Broschüre erstmals auch als Punktschrift- oder Audio-Version (Tel. 0511/5104-0 oder [email protected]). „Mit dieser Wahlhilfe wollen wir gezielt über die verschiedenen Wahlen auf kommunaler und regionaler Ebene aufklären, die Wahlvorgänge erläutern und zum politisch bewussten Wählen auffordern“, so BSN-Präsident Karl Finke. „Nicht nur Menschen mit Behinderungen, sondern auch Seniorinnen und Senioren, aber insbesondere Erstwählerinnen und Erstwähler werden durch diese Broschüre erreicht“, erklärt Kerstin Koch von der SoVD-Jugend. Und Ulrike Ernst von der VHS Hannover weist darauf hin, dass man sich an den Vorgaben für Leichte Lesbarkeit (LL) orientiert hat und ein durchlaufender Text mit erläuternden Abbildungen den Wahlvorgang bis hin zum Einwurf in die Urne erläutert.

Ebenso soll die Seite „10 Punkte für eine Politik von morgen“ zur politischen Bewusstseinsbildung und zu kritischen Nachfragen zu kommunalen und regionalen Themen beitragen. Hier wird unter anderem erläutert, wie kommunales und regionales Handeln, barrierefreies Denken und Planen, inklusive Bildung bis hin zur Weiterbildung und gemeinsame Aktivitäten in Freizeit und Sport erlebte Inklusion fördern oder eben auch einschränken können.

Diese Wahlhilfe ist eine Mutmacher-Broschüre. Sie soll Mut machen, selbst die Stimme zu erheben und abzustimmen. Sie soll Mut machen, das aktive Wahlrecht durch Wahlbeteiligung zu nutzen, aber insbesondere auch künftig das passive Wahlrecht – selbst gewählt zu werden – als echte Selbstvertretung ständig einzufordern. Hierzu gehört auch die Änderung des niedersächsischen Landeswahlgesetztes, durch das zahlreiche Menschen mit Behinderungen einen generalisierten Wahlausschluss erfahren. Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein haben diesen Ausschluss gerade aufgehoben und so dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes entsprochen. Auch Niedersachsen sollten den guten Beispielen der beiden Bundesländer folgen, fordern die InitiatorInnen der Broschüre. „Wie man wählt – Alle Bürgerinnen und Bürger sollen mitwählen und direkt mitentscheiden, lautet die Botschaft in Niedersachsen“, erklären Karl Finke, Ulrike Ernst und Kerstin Koch übereinstimmend.