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BERLIN (KOBINET)
BERLIN (KOBINET) Die Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Andrea Nahles, weist darauf hin, dass der Abschlussbericht der Forschergemeinschaft zur Studie Wahlen auf der Internetseite des BMAS unter http://bit.ly/2ahvK2Q veröffentlicht ist. Bei der Geschäftsführerin der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL), Dr. Sigrid Arnade, stieß die Studie auf scharfe Kritik.
Wählen können ist in der Demokratie so fundamental wie Atemholen. Jeder Mensch muss die Chance haben, mitzubestimmen, was ihn bestimmt. Doch dieses in unserer Verfassung festgeschriebene Recht ist heute rund 85.000 Menschen in Deutschland verwehrt. Sie dürfen nicht wählen. Das ist gewissermaßen die ‚automatische‘ Folge, weil sie ihre Angelegenheiten nicht selber regeln können und ihnen deshalb in allen Bereichen eine Betreuerin oder ein Betreuer zur Seite gestellt wurde. Oder weil sie in einer psychiatrischen Klinik sind, da sie im Zustand der Schuldunfähigkeit eine rechtswidrige Tat begangen haben“, schreibt Andrea Nahles auf der Internetseite des BMAS. „Aufrüttelnd ist aber nicht nur die hohe Anzahl, sondern auch die ungleiche regionale Verteilung, wie eine Studie im Auftrag meines Ministeriums ergeben hat: die Zahl der Menschen, denen dieses verfassungsmäßige Recht aufgrund der Vollbetreuung verwehrt bleibt, ist zum Beispiel in Bayern pro 100.000 Personen 26 mal so hoch wie in Bremen.“ Die Ministerin ist daher der Überzeugung, dass alle Menschen, die dazu in der Lage sind, wählen dürfen müssen. „Technischer Fortschritt und Assistenz machen vieles möglich. Das zeigen uns bereits 14 andere EU-Staaten, die entweder ein Wahlrecht haben, das unabhängig von Rechts- und Handlungsfähigkeit oder Betreuung gewährt wird, oder bei denen der Wahlrechtsausschluss auf einer richterlichen Entscheidung beruht, die sich explizit auf das Wahlrecht bezieht.“ Sicherlich werde es nach Ansicht der Ministerin immer Menschen geben, die eine so schwere Beeinträchtigung haben, dass sie trotz Assistenz zu einer eigenen Wahlentscheidung nicht in der Lage sind. Doch ein Ausschluss müsse im Einzelfall durch richterlichen Beschluss festgestellt werden. Nur dann könne ihnen das grundlegende demokratische Recht der Wahl vorenthalten werden. „Ich setze mich für ein inklusives Wahlrecht ein. Wahlrechtsausschlüsse sollen bundesweit nur nach sehr strengen und einheitlichen Maßstäben im Einzelfall möglich sein. Vor diesem Hintergrund sehe ich die Studie als eindeutigen Auftrag, die geltenden Regelungen des Wahlrechtsausschlusses gemeinsam mit den Expertinnen und Experten neu zu bewerten.
In einem ersten Kommentar bezeichnete Dr. Sigrid Arnade die Studie als eine Katastrophe. „Der Studie liegt das medizinsche Modell von Behinderung zugrunde, sie strotzt nur so von ableistischem Denken. Von Menschenrechten haben die Verfasser*innen offensichtlich noch nichts gehört oder zumindest nichts verstanden. Da hat die Bundesregierung viel Geld ausgegeben, um in der Argumentation um Jahrzehnte zurückgeworfen zu werden. Schon die Verfasser*innen des Betreuungsgesetzes von 1992 wollten die Streichung des Wahlrechtsausschlusses, waren also weiter. Da zeigt sich mal wieder, dass Wissenschaftler*innen dieselben Vorurteile haben, wie die normalen Stammtischgäste auch. Die Frage ist, was die Bundesregierung jetzt damit macht. Sie könnte ja trotzdem die Wahlrechtsausschlüsse streichen und damit endlich mal etwas behindertenpolitisch Vernünftiges tun. Nordrhein-Westfalen hat es vorgemacht. Wir stehen jedenfalls unter Schock.“




