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Was haben Gehörlose vom Bundesteilhabegesetz?

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BERLIN (KOBINET) Kein klares Bekenntnis zur Förderung der Deutschen Gebärdensprache ist im Bundesteilhabegesetz erkennbar. Im verabschiedeten Regierungsentwurf vom 28. Juni befinden sich zwar noch kleine Veränderungen gegenüber dem Referentenentwurf, aber die Chance auf einen kompletten Wandel im Sozialsystem hat die Bundesregierung damit in die Hände des Parlaments gelegt und sich somit seiner Verantwortung entzogen. Dies kritisiert der Deutsche Gehörlosen-Bund (DGB).

Der DGB zeigt sich nach den bisherigen guten Fachgesprächen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales enttäuscht darüber, dass das Ministerium kein klares Bekenntnis zur Verständigung mit der Umwelt in Deutscher Gebärdensprache zur sozialen Teilhabe in dem Regierungsentwurf erkennen lässt. Leichte positive Veränderungen fielen erst beim genaueren Hinsehen auf. „So wurde die Verständigung mit der Umwelt, mit anderen Worten die Kommunikation in § 78 Abs. 1 eingefügt. Sie geht aber nicht weit genug und regelt vielmehr den Bereich der Bewältigung des Alltags. Ob die Kosten für Dolmetscher für einen ehrenamtlich tätigen Gehörlosen jetzt nach § 78 Abs. 5 übernommen werden, ist nach wie vor fraglich“, heißt es vonseiten des Deutschen Gehörlosen-Bundes.

So wurde nach Ansicht des Verbandes auch der § 82 bis auf die sprachliche Anpassung des Gebärdensprachdolmetschers leider inhaltlich vom bisherigen § 57 übernommen. Weiterhin gelte eine Förderung der Verständigung nur aus besonderem Anlass. Wie sich § 78 zu § 82 verhält werde dann erst die Praxis zeigen und somit werde es wieder viele Einzelfallentscheidungen geben. Der DGB forderte bereits in seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf das Streichen der Wörter „aus besonderem Anlass“ oder zumindest die Klarstellung, dass eine Ausgrenzung gehörloser Menschen im Bereich der sozialen Teilhabe nicht stattfindet.
„Die restriktive Anwendung der Sozialhilfepraxis wird durch den Gesetzesentwurf nicht beseitigt, sondern eher noch verstärkt. Die Verständigung mit der Umwelt (Kommunikation) würde somit in den meisten Bundesländern weiterhin nicht menschenrechtskonform unterstützt und gehörlose Menschen erheblich von der sozialen Teilhabe an der Gesellschaft ausgeschlossen“, heißt es in einer Presseinformation des DGB.

Als erster Schritt sei der Wechsel vom fremdbestimmten Merkzeichen aHS auf das Merkzeichen TBl zu bewerten. So sei den Taubblinden mit dem Merkzeichen TBl entgegengekommen worden, auch wenn sie weiter für ihre Rechte kämpfen müssen. Problematisch sieht der DGB nach wie vor den § 99. Der Zugang zur Eingliederungshilfe wird nur gewährt, wenn 5 von 9 Lebensbereichen betroffen sind. Menschen, die in weniger als 5 Lebensbereichen betroffen sind, müssen auf die nachträglich eingefügte Regelung zur Ermessensausübung des zuständigen Sachbearbeiters hoffen.

Die Nichtanrechnung des Partnereinkommen und Vermögen wird begrüßt, jedoch ist ein Ausstieg aus der Einkommens- und Vermögensanrechnung für eine gleichberechtigte volle und wirksame Teilhabe unabdingbar. „So haben wir uns eine Förderung der Gebärdensprache jedenfalls nicht vorgestellt und hoffen nun auf deutlichere Veränderungen im parlamentarischen Verfahren. Dafür wird der DGB sich weiterhin einsetzen. Gehörlose und Menschen mit Hörbehinderungen müssen am Ende durch dieses Gesetz echte Verbesserungen erhalten“, heißt es vonseiten des Deutschen Gehörlosen-Bundes.