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ERLANGEN (KOBINET) Das geplante Bundesteilhabegesetz ist in dieser Form nicht annehmbar. Diese Kritik erneuerte der Lebenshilfe-Landesverband Bayern auf einer Mitglieder-Tagung in Erlangen. Gleichzeitig verabschiedete der Verband eine Resolution zum nun vorliegenden Kabinettsentwurf des Gesetzes, der mit Bestürzung zur Kenntnis genommen wurde.
„Wir als Eltern- und Selbsthilfeverband haben immer gefordert, dass eine Reform der Eingliederungshilfe die Situation von Menschen mit Behinderungen und deren Familien deutlich verbessern muss. Nur dann ist eine Reform ja überhaupt sinnvoll.“ Das betonte die Landesvorsitzende der Lebenshilfe Bayern, Barbara Stamm, vor den Vertreterinnen und Vertretern der Lebenshilfen in Bayern. Der jetzige Entwurf würde die Situation von Menschen insbesondere mit geistiger Behinderung aber sogar wesentlich verschlechtern, kritisiert der Lebenshilfe-Landesverband Bayern in seiner Resolution zur geplanten Reform der Eingliederungshilfe:
So würden weniger Personen Anspruch auf Eingliederungshilfe haben. Menschen mit Behinderungen müssten künftig in der Regel in fünf von neun Lebensbereichen Unterstützung benötigen. Ansonsten erhalten sie überhaupt keine Eingliederungshilfe mehr. Die Lebenshilfe Bayern fordert deshalb: Der Personenkreis der leistungsberechtigten Menschen mit Behinderungen darf nicht eingeschränkt werden.
Das Wunsch- und Wahlrecht der Menschen mit Behinderungen werde beschnitten, kritisiert die Lebenshilfe Bayern. Bestimmte Assistenz-Leistungen etwa bei Freizeit-Aktivitäten können für mehrere Personen zusammengefasst werden. Die Lebenshilfe Bayern fordert deshalb: Wenn Leistungen gemeinsam beansprucht werden sollen, müssen die davon betroffenen Menschen mit Behinderungen dem immer erst zustimmen. Ihre Selbstbestimmung muss gestärkt werden.
Die Pflege im häuslichen Bereich werde künftig Vorrang vor der Eingliederungshilfe haben. Damit drohe, dass pflegebedürftige Menschen keine Hilfen mehr erhalten, die ihnen die Teilhabe an der Gesellschaft ermöglichen. Die Lebenshilfe in Bayern fordert deshalb: Leistungen aus der Pflegeversicherung dürfen keinen Vorrang vor Leistungen der Eingliederungshilfe haben.
Die Eingliederungshilfe werde nicht vollständig aus dem Fürsorgesystem herausgenommen. Das Ziel, Menschen mit Behinderungen durch eine Reform endlich einen wirklichen Nachteilsausgleich zu gewähren, werde also nicht erreicht. Die Lebenshilfe in Bayern fordert deshalb: Ein Nachteilsausgleich muss erfolgen. Die finanziellen Rahmenbedingungen müssen zudem sowohl für Leistungsberechtigte als auch für Leistungserbringer so ausgestaltet sein, dass sich die Standards in der Eingliederungshilfe und damit die Angebote für Menschen mit Behinderungen nicht verschlechtern.