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Foto: BSK e.V.
KIEL (KOBINET) Der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter (BSK) geht seit dem generellen Beförderungsausschluss von E-Scooter-Nutzern im Jahr 2014 gegen die Kieler Verkehrsbetriebe (KVG) vor. Zwar hat eine vorläufige Entscheidung durch das Oberlandesgericht (OLG) Schleswig-Holstein dieses Verbot aufgehoben, nun hat jedoch vor dem Landgericht Kiel das Hauptverfahren begonnen, um auch eine endgültige Entscheidung zu erreichen. Der BSK sieht in dem Ausschluss eine Diskriminierung von Fahrgästen und eine Einschränkung der Mobilität von Menschen mit Behinderung.
Das Landgericht berichtet sehr ausführlich und anschaulich zum derzeitigen Stand und hat am Ende der Verhandlung, bei der ca. 20 ZuhörerInnen, davon auch einige E-Scooter-und RollstuhlnutzerInnen anwesend waren, noch keine abschließende Entscheidung getroffen. Wie es weiter geht – und ob es bereits ein Urteil geben wird – wird sich erst Mitte August zeigen, wenn das Landgericht den Verhandlungstag ausgewertet hat. Erfreulicher Weise sieht das Gericht aber einen grundsätzlichen Mitnahmeanspruch von E-Scooter-Nutzern und verweist hier auf das Personenbeförderungsgesetz sowie auf die EU-Fahrgastrichtlinien. Jedoch sieht das Gericht auch den Mitnahmeanspruch durch eventuelle Sicherheitsbedenken eingeschränkt, so dass eine Abwägung stattfinden muss, die vielleicht nochmals durch ein gesondertes Gutachten festgestellt werden muss, heißt es in einer Presseinformation des BSK. „Aber dies ist schon mal ein Schritt in die richtige Richtung, da E-Scooter-Nutzer keine Fahrgäste 2. Klasse sind“, so Lars Rieck, Rechtsanwalt des BSK aus Hamburg. Und Heike Witsch, ÖPNV-Expertin des BSK, meint: „Mehr war heute nicht zu erwarten. Der Richter hat sich sehr ausführlich mit dem Thema befasst. Besonders kann uns die Berücksichtigung des erwähnten EU-Rechtes weiter helfen.“