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Spargesetz statt Teilhaberecht

Corinna Rüffer
Corinna Rüffer
Foto: Irina Tischer

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BERLIN (KOBINET)

BERLIN (KOBINET) Spargesetz statt modernes Teilhaberecht, beurteilt Corinna Rüffer den heute im Kabinett beschlossenen Entwurf für ein Teilhabegesetz. "Dieses Bundesteilhabegesetz bringt keine wesentlichen Verbesserungen – und schon gar nicht für alle Menschen mit Behinderungen. Teilweise wird es sogar Verschlechterungen im Vergleich zur aktuellen Rechtslage geben", so die Sprecherin für Behindertenpolitik der Grünen im Bundestag. Es sei absolut nicht akzeptabel, dass der Kreis der Leistungsberechtigten faktisch eingeschränkt weirde, auch wenn die Bundesregierung das Gegenteil behaupte.



Auch das Wunsch- und Wahlrecht von Menschen mit Behinderungen werde nicht gestärkt, sondern eingeschränkt, kritisiert die Bundestagsabgeordnete: Sozialämter könnten Menschen aus Kostengründen in ein Heim drängen oder anordnen, dass sie gemeinsam in Anspruch nehmen müssen („poolen“). Das sei eine unzumutbare Einschränkung des Selbstbestimmungsrechts.

„Die einzige wirkliche Verbesserung ist, dass das Partner-Vermögen nicht mehr angerechnet werden soll. Das ist zwar zu begrüßen – aber zu wenig. Die Bundesregierung versucht damit nur, den lautesten Protest zu befrieden“, meint Rüffer. „Dieses Bundesteilhabegesetz als großen Wurf zu verkaufen, ist dreiste Augenwischerei. Es ist ein Spargesetz, mit dem es für Menschen mit Behinderungen keine gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe geben wird.“