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UNBEKANNT (KOBINET) Bevor sich am kommenden Dienstag das Bundeskabinett mit dem Gesetzentwurf zum Bundesteilhabegesetz befasst, fordert der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV), dass bei dieser Gelegenheit die Regelung zur Blindenhilfe geändert wird. Ansonsten drohe eine massive Benachteiligung blinder Menschen. „Gerechtigkeit darf nicht am Geld scheitern", betont Verbandspräsidentin Renate Reymann in einer Pressemitteilung.
Die Blindenhilfe dient laut SGB XII „zum Ausgleich der durch die Blindheit bedingten Mehraufwendungen“. Der bisherige Referentenentwurf sieht vor, dass bei der Eingliederungshilfe die strengen Regeln für die Anrechnung von Einkommen und Vermögen gelockert werden. Die Blindenhilfe dagegen soll nach wie vor nur dann gewährt werden, wenn ein blinder Mensch die Voraussetzungen für Sozialhilfe erfüllt.
„Das ist eine eklatante und in keiner Weise hinnehmbare Ungleichbehandlung zweier Teilhabeleistungen“, konstatiert Renate Reymann. Die Forderung des DBSV, die Blindenhilfe in puncto Anrechnung von Einkommen und Vermögen der Eingliederungshilfe gleichzustellen, wird von einem breiten Verbändebündnis unterstützt.
Laut Informationen aus dem Bundessozialministerium würde jährlich ein zweistelliger Millionenbetrag benötigt, um die Einkommens- und Vermögensgrenzen bei der Blindenhilfe so anzuheben, wie es bei der Eingliederungshilfe geplant ist. Es zeichnet sich jedoch ab, dass die Regelung zur Blindenhilfe am kommenden Dienstag nicht angefasst wird – und das aus rein fiskalischen Gründen. Der DBSV hat für diesen Fall Proteste angekündigt. „Gerechtigkeit darf nicht am Geld scheitern“, bringt Renate Reymann es auf den Punkt.