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BERLIN (KOBINET) Nachdem die Kritik am Beteiligungsprozess im Vergleich zum Ergebnis in Sachen Bundesteilhabegesetz letzte Woche unter dem Motto "Partizipation sieht anders aus" heftig kritisiert wurde, haben die kobinet-nachrichten bei Dr. Sigrid Arnade, der Geschäftsführerin der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) nachgehakt. Im Gespräch schildert sie, wie sich der Beteiligungsprozess im Lichte der derzeitigen Entwicklung in Sachen Bundesteilhabegesetz für sie nun darstellt.
kobinet-nachrichten: Wie beurteilen Sie im Nachhinein eingedenk des vorliegenden Referentenentwurfes zum Bundesteilhabegesetz den umfassenden Beteiligungsprozess, der im Vorfeld stattgefunden hat?
Dr. Sigrid Arnade: Ich fühle mich hintergangen und getäuscht. Ich empfinde es nicht als respektvollen Umgang mit mir und meinem Engagement, dass die wesentlichen Problempunkte in dem Beteiligungsverfahren nicht einmal diskutiert wurden, sondern wir jetzt mit dem Entwurf einfach vor vollendete Tatsachen gestellt werden.
kobinet-nachrichten: Haben Sie dafür eine Erklärung?
Dr. Sigrid Arnade: Wenn ich an das Gute im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) glaubte, würde ich sagen, dass es Dummheit war, die Verantwortlichen sich die ganzen Grausamkeiten erst später haben einfallen lassen und es dann zu spät für einen weiteren umfassenden Beteiligungsprozess war. Ich glaube aber nicht an so viel Dummheit im BMAS. Und dann kommt mir das Ganze wie eine mutwillige Täuschung vor. Das sind natürlich nur Vermutungen, aber eine andere Erklärung fällt mir nicht ein.
kobinet-nachrichten: Haben Sie dafür ein Beispiel?
Dr. Sigrid Arnade: Ja, mehrere, aber nehmen wir mal den Mehrkostenvorbehalt, bislang in § 13, Abs. 1, Satz 3 SGB XII normiert: Danach sind zwangsweise Heimunterbringungen möglich, wenn es zumutbar und kostengünstiger ist. Gegen diese Bestimmung laufen behinderte Menschen seit Jahrzehnten Sturm. Menschenrechtsexperten waren sich nach dem Inkraftreten der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) 2009 darin einig, dass das Menschenrecht auf freie Wahl von Wohnort und Wohnform sofort umzusetzen sei und damit der Mehrkostenvorbehalt entfällt. Der UN-Fachausschuss hat in seinen abschließenden Bemerkungen nach der Staatenprüfung Deutschlands im Frühjahr 2015 auch noch einmal die Änderung der Regelung angemahnt. Im Beteiligungsverfahren ist das Thema nicht angesprochen worden und ich dachte, wie vermutlich alle anderen Vertreter*innen behinderter Menschen auch, dass die Realisierung dieses Menschenrechts selbstverständlich sei. Erst nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens habe ich mitbekommen, dass mitnichten daran gedacht ist, diesen Mehrkostenvorbehalt zu streichen und zwar mit dem Argument, dass das zu teuer würde. Und da fühle ich mich gleich doppelt verschaukelt und an der Nase herumgeführt.
kobinet-nachrichten: Können Sie das erklären?
Dr. Sigrid Arnade: Für den Deutschen Behindertenrat (DBR) war ich in der Unterarbeitsgruppe Statistik und Quantifizierung. Da haben wir alles Mögliche berechnet: Was kostet die vollständige oder teilweise Befreiung von Zuzahlungen aus Einkommen und Vermögen, was bringt das Budget für Arbeit etc. Warum wurde nicht berechnet, was es kostet, den Mehrkostenvorbehalt bei der Wahl von Wohnort und Wohnform zu streichen? Bisher kann mir keiner sagen, was das kosten würde. Trotzdem wird dieses zentrale Menschenrecht den Betroffenen mit dem Kostenargument vorenthalten, ohne dass benannt werden kann, um welche Summen es überhaupt geht. Das empfinde ich als äußerst zynisch und als einen Beleg für bewusste Täuschung: Wenn niemals die Absicht bestand, den Mehrkostenvorbehalt zu streichen, dann hätte das thematisiert und berechnet werden müssen. Das wäre redlich gewesen.
kobinet-nachrichten: Was treibt Sie momentan sonst noch um?
Dr. Sigrid Arnade: Mich ärgert es maßlos, dass die massive Kritik an dem Gesetzentwurf an den Verantwortlichen anscheinend ungehört abprallt und einfach vom Tisch gewischt wird. Auch das ist kein respektvoller Umgang. Die Betroffenen wollen dieses Gesetz nicht und viele andere auch nicht, und trotzdem wird das Verfahren einfach weiter durchgezogen. Als Betroffene haben wir uns angekettet, gepfiffen und setzen Zeichen durch Mahnwachen – interessiert nicht. Als Deutscher Behindertenrat haben wir unsere roten Linien aufgeschrieben, die Punkte, die wir keinesfalls akzeptieren können – interessiert nicht. Seit der Anhörung zum Bundesteilhabegesetz am 24. Mai warten wir auf einen Gesprächstermin mit der zuständigen Ministerin Andrea Nahles und werden ihn vermutlich erst nach dem Kabinettsbeschluss am 28. Juni bekommen – ein Beleg für das Desinteresse an unseren Positionen.
kobinet-nachrichten: Wie sähe für Sie gelungene Partizipation aus?
Dr. Sigrid Arnade: Glücklicherweise habe ich das schon erleben dürfen, nämlich in New York bei den Verhandlungen zur UN-Behindertenrechtskonvention. Uns wurde immer signalisiert, dass nichts verabschiedet wird, was wir nicht mittragen können. Etwas Ähnliches würde ich mir auch hierzulande wünschen und dass mit offenen Karten gespielt wird. Wir fordern ja seit Jahren die gemeinsame Erarbeitung von Partizipationsstandards – die Unentbehrlichkeit solcher Standards wird durch die aktuelle Situation wieder einmal unterstrichen.
kobinet-nachrichten: Danke für das Gespräch.