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MüNCHEN (KOBINET)
MüNCHEN (KOBINET) Anlässlich des jährlichen Treffens der Beauftragten der Bayerischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung, Irmgard Badura, mit den Beauftragten auf kommunaler Ebene für die Belange von Menschen mit Behinderung in Wolnzach wurde eine gemeinsame Erklärung beschlossen, die darauf abzielt, die Inklusin vor Ort zu gestalten und die kommunalen Behindertenbeauftragten zu stärken.
„Die großen Reformvorhaben auf Bundesebene mit dem Behindertengleichstellungsgesetz und dem Bundesteilhabegesetz werden entscheidenden Einfluss auch auf das Leben von Menschen mit Behinderung in Bayern haben. Es wäre notwendig gewesen, im Rahmen der Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes eine Verpflichtung privater Unternehmen zur Schaffung barrierefreier Angebote festzuschreiben. Dies ist neben Einkaufsmöglichkeiten und Arztpraxen auch für den Tourismus in Bayern sehr wichtig. Deshalb fordern wir:
Die Verpflichtung privater Unternehmen zur Barrierefreiheit im Rahmen einer Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes muss ein wesentliches Gesetzgebungsvorhaben für die nächste Legislaturperiode werden“, heißt es in der Erklärung.
„Im Rahmen der Erarbeitung des Bundesteilhabegesetzes begrüßen wir den sehr guten Beteiligungsprozess sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene. Allerdings bleibt der Referentenentwurf klar hinter den Erwartungen der Menschen mit Behinderung zurück. Deshalb fordern wir: Die sechs gemeinsamen Kernforderungen des Deutschen Behindertenrates zum Bundesteilhabegesetz vom 11. Mai 2016 müssen bei der Überarbeitung des Referentenentwurfes umgesetzt werden. Die anstehende Novellierung des Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetzes ist von großer Bedeutung für ein barrierefreies Bayern 2023 und nicht zuletzt für die Arbeit der kommunalen Beauftragten. Deshalb fordern wir: Die Stellung der kommunalen Behindertenbeauftragten ist zu stärken und die Kernforderungen unserer Wolnzacher Erklärung 2015 http://www.behindertenbeauftragte.bayern.de/imperia/md/content/stmas/behindertenbeauftragte/wolnzacher-erklaerung190715.pdf sind umzusetzen“, heißt es in der Presseinformation von Irmgard Badura.




