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Kein Teilhabegesetz mit Verschlechterungen

Grüne Waage
Grüne Waage
Foto: teilhabegesetz.org

KASSEL (KOBINET) Nachdem der Koalitionsausschuss den Weg für das Bundesteilhabegesetz frei gegeben hat, fordert ein breites Bündnis von Behindertenverbänden, dass die Bundesregierung nun dafür sorgt, dass das neue Gesetz keine Verschlechterungen für behinderte Menschen mit sich bringt. Im Gegensatz zur äußerst positiven Darstellung des geplanten Gesetzes durch die Regierungskoalition, stieß der vorliegende Referentenentwurf zum Bundesteilhabegesetz auf massive Proteste behinderter Menschen und auf ungewöhnlich scharfe Kritik bei der Verbändeanhörung, weil dieser auch eine Reihe von Verschlechterungen vorsieht.

„Wenn die Regierungskoalition aus CDU, SPD und CSU mit dem Bundesteilhabegesetz keine Bauchlandung für behinderte Menschen bewirken will, weil der derzeitige Entwurf zum Teil massiv das Wunsch- und Wahlrecht behinderter Menschen einschränkt, den zukünftigen Zugang zu Leistungen erschwert und keinen echten Ausstieg aus der Anrechnung des Einkommens und Vermögens auf Leistungen für behinderte Menschen vorsieht, sollte sie den vorliegenden Entwurf grundlegend überarbeiten. Wir behinderte Menschen werden es auf keinen Fall widerstandslos zulassen, dass vorne herum schöne Reden mit einigen Verbesserungen gehalten werden und hinten herum ein Spargesetz auf den Weg gebracht wird, dass das selbstbestimmte Leben behinderter Menschen zum Teil massiv erschwert“, erklärte Ottmar Miles-Paul, Koordinator der von mehreren Behindertenverbänden getragenen Kampagne für ein gutes Bundesteilhabegesetz.

Es könne nicht sein, dass die massive Kritik der Behindertenverbände, die bisher nicht widerlegten Befürchtungen massiver Verschlechterungen und die Einschränkung der Möglichkeiten für ein selbstbestimmtes Leben einfach übergangen werden und die Regierungskoalition sich ihre Welt schön malt, wie es ihr gefällt. „Wenn nicht mehr auf den realen Bedarf zur Teilhabe geschaut wird, sondern fünf willkürlich formulierte Kriterien für Teilhabeeinschränkungen erfüllt werden müssen, um überhaupt Leistungen zu bekommen, dann ist eine Grenze überschritten. Wenn behinderte Menschen, die sich mühsam den Weg aus Behinderteneinrichtungen heraus zu einem Leben in der eigenen Wohnung mit entsprechender Unterstützung erkämpft haben, zukünftig befürchten müssen, zum Zwangspoolen von Leistungen oder in sogenannte gemeinschaftliche Wohnformen gedrängt zu werden und für ihre nötige Assistenz wieder auf’s neue vor Gerichte ziehen müssen, dann hat das nichts mit der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention zu tun und wird massive Proteste ernten“, so Ottmar Miles-Paul. Gerade im Lichte der UN-Behindertenrechtskonvention sei es völlig unverständlich, warum behinderte Menschen, die wie alle anderen auch mitten in der Gesellschaft leben wollen, auch zukünftig darlegen müssen, warum ein Leben in einer Behinderteneinrichtung für sie unzumutbar ist, um die nöitge Unterstützung in den eigenen vier Wänden zu bekommen.

Unverständlich sei auch, dass auf der einen Seite im Jahr 2013 die Praxisgebühr als unangemessene Belastung der Patienten und wegen des hohen bürokratischen Aufwands wieder abgeschafft wurde. Behinderte Menschen sollten sich nun aber freuen, wenn sie zukünftig nicht mehr nur 2.600 Euro, sondern immerhin 50.000 Euro sparen dürfen, um die nötigen Leistungen bewilligt zu bekommen. Ärgerlich sei dabei nicht nur der weiterhin große bürokratische Aufwand, sondern auch dass diese groß angekündigten Verbesserungen bei vielen Menschen, die auch auf Hilfe zur Pflege angewiesen sind, gar nicht ankommen, weil sie weiterhin im Fürsorgesystem verbleiben. Hier bedarf es eines klaren Ausstiegs aus der Anrechung des Einkommens und Vermögens, wie dies bei vielen anderen Leistungen für behinderte Menschen der Fall ist. „Ärgerlich ist auch, dass der Grundsatz Eingliederung vor Pflege nicht umgesetzt werde, sondern zukünftig der Vorrang der Hilfe zur Pflege gegenüber Leistungen der Eingliederungshilfe festgeschrieben werde.

Weitere Informationen gibt’s unter www.teilhabegesetz.org