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Protestdemo gegen Teilhabegesetz

Protestdemo gegen Teilhabegesetz vor Landtag in Düsseldorf
Protestdemo gegen Teilhabegesetz vor Landtag in Düsseldorf
Foto: SoVD NRW

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Protestdemo gegen Teilhabegesetz vor Landtag in Düsseldorf
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Protestdemo gegen Teilhabegesetz vor Landtag in Düsseldorf
Foto: SoVD NRW

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Foto: SoVD NRW

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Protestdemo gegen Teilhabegesetz vor Landtag in Düsseldorf
Foto: SoVD NRW

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Protestdemo gegen Teilhabegesetz vor Landtag in Düsseldorf
Foto: SoVD NRW

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Protestdemo gegen Teilhabegesetz vor Landtag in Düsseldorf
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Protestdemo gegen Teilhabegesetz vor Landtag in Düsseldorf
Foto: SoVD NRW

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Protestdemo gegen Teilhabegesetz vor Landtag in Düsseldorf
Foto: SoVD NRW

DüSSELDORF (KOBINET) Der Sozialverband Deutschland in Nordrhein-Westfalen sowie viele Unterstützer und Betroffene haben heute vor dem Landtag in Düsseldorf lautstark gegen den Entwurf des Bundesteilhabegesetzes protestiert. Rund 100 Personen nahmen an der Veranstaltung teil, darunter viele Menschen mit Assistenzbedarf, hör- und sehbehinderte Menschen, auch psychisch kranke Menschen, so eine Presseinformation des Verbands.

„Das ist kein Teilhabegesetz, sondern ein Kostendämpfungsgesetz. Es drohen gravierende Leistungseinschränkungen und Leistungsausschlüsse“, sagte Daniel Kreutz, Vorsitzender des Sozialpolitischen Ausschusses des SoVD NRW. „Wenn unsere Landesregierung die Menschenrechte auf Teilhabe und Selbstbestimmung ernst nimmt, dann muss NRW mit seinen 6 Stimmen im Bundesrat gegen das Bundesteilhabegesetz in dieser Form stimmen. Deshalb sind wir heute hier und sagen: So nicht.“

Im Gespräch mit mehreren Landtagsabgeordneten aus verschiedenen Fraktionen brachten die Teilnehmer der Protestaktion ihren Unmut über den Gesetzentwurf zum Ausdruck. „Versprochen wurde uns, dass die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention umgesetzt werden. Davon kann hier keine Rede sein“, so Dr. Michael Spörke, Leiter der Abteilung Sozialpolitik im SoVD NRW. „Die Herauslösung der Eingliederungshilfe aus der Fürsorge auf Basis dieses Entwurfs bliebe derart defizitär und restriktiv, dass der Unterschied für die Betroffenen oft kaum wahrnehmbar wäre. Ein Arbeitnehmer mit Behinderung und hohem Assistenzbedarf soll hohe Eigenbeiträge zahlen müssen. Richtig wäre es gewesen, die Anrechnung der Kosten der Eingliederungshilfe auf Vermögen und Einkünfte komplett abzuschaffen. Stattdessen werden die Betroffenen durch hohe Eigenbeiträge gegenüber nichtbehinderten Berufstätigen diskriminiert.“ In einigen Fällen könne sich die Einkommenssituation der Betroffenen durch die geplanten Neuregelungen sogar noch verschlechtern. 

Zwangspoolen verstößt gegen UN-Behindertenrechtskonvention

Vor allem beim Thema selbstbestimmtes Leben stelle der Gesetzentwurf eine „Verschlimmbesserung“ dar. Wo ein Mensch mit Assistenzbedarf wohnt und wo er betreut wird – ob er zuhause betreut wird oder es eine „Pool-Lösung“ für mehrere Betroffene gibt, etwa in einer  Wohngemeinschaft oder im Heim – das müssten die Betroffenen selbst entscheiden dürfen. „Statt Stärkung des Selbstbestimmungsrechts drohen Verschlechterungen. Das vorgesehene Zwangspoolen“, so Spörke, „wäre ein zusätzlicher Verstoß gegen die UN-Behindertenrechtskonvention“. Mehr als bisher erschwerten die geplanten Regelungen das Leben in der eigenen Wohnung, vor allem bei höherem Unterstützungsbedarf, und begünstigten die Unterbringung in Einrichtungen. „Der betroffene Mensch droht noch stärker zum Objekt des Kostenträgers zu werden. Kostendämpfung kann kein Mittel zur Verwirklichung der Menschenrechte auf Selbstbestimmung und Teilhabe sein“, betonte Spörke.