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BERLIN (KOBINET)
BERLIN (KOBINET) Weit über 300 TeilnehmerInnen drängten sich gestern Nachmittag im Foyer des Paul-Löbe-Hauses in Berlin auf Einladung der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/DIE Grünen. Diese hatte am Vortag der heutigen Verbändeanhörung zum Referentenentwurf des Bundesteilhabegesetzes zur Fachtagung unter dem Motto "Gleichberechtigt und selbstbestimmt? Was bringt das neue Teilhabegesetz?" geladen.
Während der Demonstration am 4. Mai und Protestaktionen am 11. und 12. Mai zum Bundesteilhabegesetz hatte sich der Slogan „NichtmeinGesetz“ bereits verbreitet. Dass dieser nicht nur die Meinung einzelner ist, sondern von vielen im Hinblick auf das Bundesteilhabegesetz geteilt wird, das wurde auch bei der gestrigen Veranstaltung im Paul-Löbe-Haus klar. Denn der vorliegende Referentenentwurf für das Bundesteilhabegesetz stieß nicht nur auf Kritik, sondern sorgte bei vielen mit zunehmender Diskussion für Empörung. Während das Forum behinderter Juristinnen und Juristen in seiner Schlussbemerkung zur heutigen Anhörung im Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit der noch freundlicnen Bemerkung, dass der vorliegende Gesetzentwurf grundlegend überarbeitet werden muss, ausgedrückt hatte, war für viele TeilnehmerInnen der gestrigen Veranstaltung klar, dass dieser Entwurf so gar nicht geht. Er sei nicht nur meilenweit von der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention entfernt, die Verschlechterungen und drohenden Gefahren für die Selbstbestimmung behinderter Menschen seien schlichtweg nicht akzeptabel.
Anton Hofreiter, der Fraktionsvorsitzende der Bundestagsfration von Bündnis 90/Die Grünen, und deren behindertenpolitische Sprecherin Corinna Rüffer hatten bereits zu Beginn der Veranstaltung deutlich gemacht, dass der vorliegende Referentenentwurf dem Anspruch der UN-Behindertenrechtskonvention nicht gerecht wird. In den Arbeitsgruppen wurde dies anhand vieler Beispiele belegt. Die wenigen Verbesserungen im Entwurf könnten die drohenden Verschlechterungen und Mängel in keinster Wiese aufwiegen. So betonte Ottmar Miles-Paul in seinem Schlusswort auch, dass die Regierungskoalition nach der Ablehnung der Verpflichtung privater Anbieter von Dienstleistungen zu angemessenen Vorkehrungen zur Barrierefreiheit im Bundesbehindertengleichstellungsgesetz am 12. Mai nun unter erhöhter Beobachtung stehe, also sozusagen auf Bewährung sei. Denn die Praxis ihrer Behindertenpolitik sei weit von den vollmundigen Ankündigungen und vor allem von den Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention entfernt. Corinna Rüffer bekräftigte dies in ihrem Schlusswort und machte deutlich, dass es gelte, für gute gesetzliche Regelungen zur Teilhabe zu kämpfen.




