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Verbändeanhörung im Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Soziales

Verbändeanhörung zum Referentenentwurf des geplanten Bundesteilhabegesetzes
Verbändeanhörung zum Referentenentwurf des geplanten Bundesteilhabegesetzes
Foto: Andreas Vega

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Verbändeanhörung zum Referentenentwurf des geplanten Bundesteilhabegesetzes
Foto: Andreas Vega

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Foto: Andreas Vega

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Verbändeanhörung zum Referentenentwurf des geplanten Bundesteilhabegesetzes
Foto: Andreas Vega

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Verbändeanhörung zum Referentenentwurf des geplanten Bundesteilhabegesetzes
Foto: Andreas Vega

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Verbändeanhörung zum Referentenentwurf des geplanten Bundesteilhabegesetzes
Foto: Andreas Vega

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Verbändeanhörung zum Referentenentwurf des geplanten Bundesteilhabegesetzes
Foto: Andreas Vega

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Verbändeanhörung zum Referentenentwurf des geplanten Bundesteilhabegesetzes
Foto: Andreas Vega

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Verbändeanhörung zum Referentenentwurf des geplanten Bundesteilhabegesetzes
Foto: Andreas Vega

UNBEKANNT (KOBINET) Gestern, am Dienstag den 10. Mai, fand im Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Soziales eine Verbändeanhörung zum Referentenentwurf des geplanten Bundesteilhabegesetzes statt. Geladen waren bayerische Behindertenverbände, Wohlfahrtsverbände und kommunale und überörtliche Träger der Sozialhilfe.

Die Vertreter des Staatsministeriums begrüßten, dass endlich ein Referentenentwurf für ein Bundesteilhabegesetz vorliege. Im Anschluss gaben die zahlreichen Vertreter der Verbände und Vereine jeweils ein 3-minütiges Statement zum Referentenentwurf ab. Hierbei wurde massive Kritik am Gesetzesentwurf geäußert. Besonders die Organisationen aus der Selbstvertretung und aus der Selbsthilfe äußerten vehemente Kritik und bescheinigten dem vorliegenden Entwurf einen Rückschritt in die siebziger Jahre. Es handele sich um ein reines Spargesetz auf Kosten der Betroffenen, vor allem für Menschen mit Behinderung, die auf erhebliche Unterstützungsleistungen angewiesen seien. Ein Paradigmenwechsel fände nicht statt, im Gegenteil, der Verbleib im Fürsorgesystem werde zementiert. Von mehr Teilhabe und Selbstbestimmung könne überhaupt keine Rede sein. Es bestünde sogar die Gefahr, dass gewachsene Systeme, wie zum Beispiel persönliche Assistenz, zerstört werden.

Selbst die Vertreter der Kostenträger äußerten massive Kritik, allerdings erwartungsgemäß aus völlig gegenteiligen Gründen. Die Kalkulation der zu erwartenden Kosten sei in keiner Weise nachvollziehbar und nicht handfest untermauert. Versprochene Einsparungen seien nicht in dem Entwurf sichtbar.

Am Schluss der Runde lobten die Vertreter des Staatsministeriums erneut den Referentenentwurf, was in dem gut gefüllten Veranstaltungssaal einen Tumult auslöste. Sie versprachen aber die Kritikpunkte am 23. Mai bei der Anhörung der Bundesländer in Berlin vorzutragen.