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Von Selbstbestimmung meilenweit entfernt

Bild von der Veranstaltung in Mannheim
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MANNHEIM (KOBINET) Auf der von der AG Barrierefreiheit organisierten und gut besuchten Veranstaltung in der Mannheimer Abendakademie gab Horst Frehe vom Forum behinderter Juristinnen und Juristen einen umfassenden Überblick zur aktuellen Diskussion um das Bundesteilhabegesetz. Horst Frehe machte in seiner Bilanz deutlich, dass der vorliegende Referentenentwurf in fast allen Punkten hinter den Erwartungen der Menschen mit Behinderung und den Verbänden der Behindertenselbsthilfe zurückgeblieben sei.

Maßstab für das Bundesteilhabegesetz müssten die Bestimmungen der UN-Behindertenrechtskonversation (UN-BRK) sein. Dieses von der Bundesrepublik unterzeichnete internationale Abkommen sei keine Absichtserklärung, sondern müsse von den Unterzeichnerstaaten zwingend umgesetzt werden. Die UN-Konvention formuliere, dass die uneingeschränkte Teilhabe von Menschen mit Behinderung ein Menschenrecht darstellt und einen wertvollen Beitrag zum Wohl und der Vielfalt der Gesellschaft insgesamt sowie zur Beseitigung der Armut leistet.

Das Bundesteilhabegesetz erfülle diesen Anspruch nicht. So zeichne sich bereits der Behinderungbegriff im Referentenentwurf durch die Abgrenzung von „behinderten Menschen“ und nichtbehinderten Menschen aus, statt die Sichtweise in der Definition der UN-BRK in Artikel 1 Satz 2 zu übernehmen. Dies führe weiter dazu, dass dieser Behinderungsbegriff einer erheblichen Teilhabeeinschränkung in der geplanten Eingliederungshilfe gleichkomme.

Zusammenfassend müsse festgestellt werden, dass die Eingliederungshilfe im Fürsorgesystem verhaftet bleibe. Dies zeige sich auch bei der Anrechnung von Einkommen und Vermögen. Beim Vermögen sollen weiterhin Angehörige herangezogen werden. Die Einkommensanrechnung müsste verbessert werden, u. a. müsse vom zu versteuernden Nettoeinkommen ausgegangen werden. Da es auch beim Vorrang der Pflege bleibe, gelten bei gehandicapten pflegebedürftigen Menschen sogar die alten Sozialhilfegrenzen der Pflege.

Der Entwurf des Gesetzes bleibe deshalb – von punktuellen Ausnahmen wie der unabhängigen Beratung (peer counceling) abgesehen – hinter den Bedürfnissen der Menschen mit Behinderung und hinter dem Anspruch der UN-Behindertenrechtskonvention weit zurück. In der folgenden ausführlichen Einbeziehung des Publikums wurden vorwiegend der Nachteilsausgleich für Betroffene, aber auch die Bezahlung von Assistenzleistungen und die Frage thematisiert, was man noch tun könne, um dieses Gesetz zu verhindern. Hier wurde auf die kritischen Stellungnahmen der Behindertenverbände zu dem Gesetzentwurf hingewiesen, die man auf der Internetplattform der kobinet-nachrichten nachlesen kann (http://www.kobinet-nachrichten.org/), heißt es im Bericht über die Veranstaltung.

Horst Frehe wies bei der Diskussion abschließend auf die aktuellen bundesweiten Proteste und Demonstrationen und auf die Möglichkeiten der Einflussnahme auf den verschiedenen Politikebenen hin. Das Vortragsmanuskript von Horst Frehe wird als pdf-Datei auf der Internetseite der AG Barrierefreiheit unter www.barrierefrei-mannheim.de eingestellt.